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08.10.2009 | 14:50 | Biolandbau 

Bioland weist Vorwürfe verschleierter Pestizideinsätze zurück

Mainz - Zur Meldung des Norddeutschen Rundfunks, nach der Bioverbände angeblich Pestizideinsätze verschleiern, erklärte Bioland Präsident Thomas Dosch:

Strohballen
(c) proplanta
  1. Die Darstellungen und die daraus gezogenen Schlüsse des NDR sind falsch.
  2. Biolandbau ist ein System verschiedener Maßnahmen, die die natürlichen Regelmechanismen der Natur zum Pflanzensschutz bestmöglich nutzen. Hierzu gehören die Auswahl widerstandsfähiger Sorten, Fruchtfolgen, Nützlingsförderung und Pflegemaßnahmen. Dazu gehört auch die Ausbringung von Pflanzenstärkungsmitteln und im Bedarfsfall die Ausbringung der im Bioanbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Diese basieren auf in der Natur vorkommender Stoffe wie Pflanzenextrakten oder Mineralstoffe wie Kupfer oder Schwefel. Die zugelassenen Wirkstoffe sind in der EU-Verordnung zum ökologischen Landbau festgelegt und werden in Richtlinien der Bioanbauverbände weiter eingeschränkt. Die Richtlinien mit den Listen sind auf den entsprechenden Internetseiten frei einsehbar. Die Praxis wurde mehrfach in Medien dargestellt. Z.B. hier.
  3. Richtig ist, dass sich Biobetriebe nicht an der sogenannten Neptun-Studie des Julius Kühn-Instituts (JKI) beteiligen. Im Rahmen der Studie werden die in Deutschland ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln erhoben.
  4. Die Bioverbände beteiligen sich nicht an Neptun, weil hier von der Zahl der Behandlungen die Intensität des Pflanzenschutzes abgeleitet wird. Der ebenfalls in Deutschland erhobene Risikoindex eines Pflanzenbehandlungsmittels, der die Gefährlichkeit des Mittels berücksichtigt, wird jedoch in Neptun nicht dargestellt. Naturgemäß müssen im Bioanbau mit dem Einsatz von schwach wirkenden, natürlichen Mitteln mehr Pflanzenbehandlungen erfolgen, als mit hochwirksamen Pestiziden. So würde die ökologische Landbewirtschaftung in Neptun als „intensiver“ dargestellt, als eine nicht-ökologische Bewirtschaftung. Dies halten wir nicht für gerechtfertigt.
  5. EU-Rechtslage und Pflanzenschutzgesetz sehen generell vor, dass die Zahl der Pflanzenbehandlungen von allen landwirtschaftlichen Betrieben zu dokumentieren ist. Dies gilt auch für Biobetriebe.
  6. Die Bioverbände kooperieren mit dem JKI auf vielen Gebieten. Die Zusammenarbeit ist konstruktiv, und für alle Beteiligenten hilfreich und gut. (bioland)
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