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01.04.2010 | 14:37 | Urteil 

Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit beim Entzug des Biosiegels im Fall Hennenberg

Recklinghausen - Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hatte Anfang März dem Legehennenbetrieb Hennenberg in Velbert die Vermarktung der Eier als Bioware untersagt.

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Anlass für das Vermarktungsverbot war eine Anordnung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, dass der Betrieb die Waldflächen am Stall nicht mehr als Auslauf für die Hühner nutzen darf. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt in einer vorläufigen Entscheidung die Rechtmäßigkeit der Sofortmaßnahmen des LANUV bestätigt und einen entsprechenden Antrag der Firma Hennenberg abgewiesen.

Das LANUV wird damit in seinem konsequenten Vorgehen im Sinne des Verbraucherschutzes bestätigt. Präsident Dr. Heinrich Bottermann: „Der Gerichtsbeschluss macht deutlich, dass die höheren Preise, die mit Öko-Erzeugnissen am Markt erzielt werden, auch in der peniblen Umsetzung der entsprechenden EU-Vorschriften ihre Rechtfertigung finden müssen.“ Seit Anfang März können die Eier aus dem Betrieb bereits nicht mehr als Ökoprodukt vermarktet werden. (LANUV)
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