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01.08.2009 | 08:28 | Veröffentlichung der EU-Agrarsubventionen in Bayern  

Fair mit den Bauernfamilien umgehen - Selektives Veröffentlichen von Daten nicht in Ordnung

München - Ab kommenden Montag sollen auch in Bayern die Daten der Empfänger von EU-Ausgleichszahlungen ins Internet gestellt werden.

Fair mit den Bauernfamilien umgehen - Selektives Veröffentlichen von Daten nicht in Ordnung
(c) proplanta
Dies hat die Bayerische Staatsregierung vor Kurzem entschieden. „Der Bauernverband steht nach wie vor dazu, alle Empfänger von staatlichen Hilfen, ob von Seiten der EU, des Bundes oder Freistaats gleich zu behandeln. Aber der Bauernverband bleibt dabei, das selektive Veröffentlichen einer einzigen Berufsgruppe ist nicht in Ordnung“, sagte Matthias Borst, Leiter der Abteilung Agrarpolitik im Bayerischen Bauernverband. „Wir appellieren deshalb an Politik und Gesellschaft, fair mit den bayerischen Bauernfamilien und sachlich mit den Fakten umzugehen.“

Die EU-Direktzahlungen an alle 118.000 bäuerliche Familienbetriebe in Bayern seien gerechtfertigt, da sie vor allem ein Ausgleich für die Aufwendungen der in Europa sehr hohen Vorschriften im Bereich Umwelt, Tierhaltung und Lebensmittelsicherheit sind. Zudem honorierten sie die Landwirte dafür, dass bewirt­schaftete Flächen in einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand erhalten würden.

Das bayerische Landwirtschaftsministerium sehe im Internet zusätzlich klare Begründungen und eindeutige Erläuterungen für die verschiedenen Ausgleichs­zahlungen vor. Durch die Nichtveröffentlichung nationaler Beihilfen an die gewerbliche Wirtschaft entstehe ein Zerrbild, nach dem die Bauernfamilien in besonderem Maße staatliche Beihilfen erhielten. Fakt sei, dass über 50 Prozent der Subventionen in Deutschland - rund 12 Milliarden Euro im Jahr 2008 - an die gewerbliche Wirtschaft gingen und hier Transparenz offensichtlich nicht von der Politik gewollt sei. Aus rechtsstaatlicher Sicht sei bei der Umsetzung der Offenlegung von EU-Zahlungen nicht nachvollziehbar, dass die von einigen deutschen Gerichten veranlasste höchstrichterliche Prüfung von datenschutzrechtlichen Bedenken durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) von der Bundespolitik nicht abgewartet werden konnte. (bbv)
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