Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
02.09.2014 | 13:46 | KULAP 

Neue Regeln zur Agrarförderung in Brandenburg

Potsdam - Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) werden ab 1. Januar 2015 bis Ende 2020 im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms Brandenburg (KULAP) fortgesetzt.

KULAP Brandenburg
(c) proplanta
Voraussetzung für die Vorlage des KULAP waren Vorgaben der EU-Kommission, die für die Programmerarbeitung notwendig sind. Die Abstimmungen der angebotenen Fördermaßnahmen in der ersten und zweiten Säule (Direktzahlungen/Greening beziehungsweise Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) mussten abgeschlossen werden, um dem von der EU geregelten Verbot der Doppelförderung zu entsprechen. Dies ist seit einigen Tagen erfolgt, so dass nun zeitnah die Information an all jene erfolgen kann, die mit dem KULAP arbeiten wollen und müssen.

Mit dem KULAP leisten Landwirte einen maßgeblichen Anteil zum Erhalt der Brandenburger Landschaft, zum Klimaschutz, zum Artenschutz, zum Schutz von Boden und Gewässern.

Sowohl vom Umfang wie auch von der Mittelausstattung ist das KULAP auch in den kommenden Jahren das Umweltprogramm des Landes mit der größten Wirkung.

Insbesondere Landwirte können sich ab 12. November für die Online-Antragstellung über die in Brandenburg angebotenen Maßnahmen einschließlich der Förderkulissen informieren und entscheiden, welche Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für sie in Frage kommen.

Antragsschluss für alle anderen Anträge wird der 12. Dezember sein.

Wesentliche Kernpunkte sind die Fortführung der Förderung des ökologischen Landbaus mit erhöhten Prämien, die Förderung von Ackermaßnahmen auf Moorflächen, Erosionsflächen und Gewässerrandstreifen und zielorientierte Maßnahmen der Grünlandextensivierung mit unterschiedlichen Nutzungsterminen zum Schutz von Wiesenbrütern, Amphibien und Insekten.

Ungeachtet der Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm wird auch die Förderung in NATURA 2000-Gebieten fortgesetzt.

Das vorgelegte Programm ist ambitioniert und abgestimmt auf die Maßnahmen im Greening, die darüber hinaus Akzente im Rahmen der Verbesserung der Biodiversität setzen.

Auf Ackerflächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung werden zu 100 Prozent aus EU-Mitteln gefördert:
•    brachliegende Flächen
•    Schutz von Landschaftselementen
•    Anlage von Pufferstreifen
•    Streifen an Waldrändern
•    Zwischenfruchtanbau
•    Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen (Pd)

Förderwegweiser Brandenburg

Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Landwirte sollen länger vereinfacht Staatshilfe bekommen

 Kanzlerrunde zur Landwirtschaft - Ringen um Entlastungen

 EU-Staaten treiben Lockerung von Agrar-Umweltregeln voran

 Protest am Donnerstag - Landwirte wollen Autobahnbrücken blockieren

 Erneut Sperrungen in Berlin wegen Bauernprotesten

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken