Sozialbeiträge können Rendite schmälernKassel - Außerlandwirtschaftliche Einkünfte wirken sich in vielen Bereichen aus. Spätestens im Rentenalter sollten die Folgen geprüft werden. |
Viele Landwirte haben ihr landwirtschaftliches Unternehmen um weitere Betriebszweige ergänzt. So dienen Windkraftanlagen oder Biogasanlagen als zweites Standbein und sollen im Alter zusätzliche Einnahmequelle sein. Der Betriebszweig wird oft bei der Hofabgabe von der Übergabe ausgenommen. Allerdings handelt es sich vielfach sozialversicherungsrechtlich um ein eigenständiges Unternehmen, das steuerlich als Gewerbe und sozialrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit einzustufen ist.
Wird die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt, so ist die Krankenversicherung als Altenteiler ausgeschlossen. Dies ist im Einzelfall zu beurteilen. Dann ist eine freiwillige Krankenversicherung notwendig. Die Beiträge für diese richten sich nach den gesamten Einnahmen zum Lebensunterhalt. Wird sie hingegen nicht hauptberuflich ausgeübt, so bleibt es bei der Krankenversicherung als Rentner. Das Arbeitseinkommen ist jedoch eine zusätzlich beitragspflichtige Einnahme.
Es bietet sich also an, den "zweiten Betrieb" nicht vom landwirtschaftlichen Unternehmen abzutrennen und ihn bei der Hofübergabe komplett mit abzugeben. Etwaige Gegenleistungen lassen sich im Hofübergabevertrag regeln. (LSV)
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