«Damit werden wir in unserer Rechtsauffassung, die auch von Gutachten geteilt wird, unterstützt», sagte der rheinland- pfälzische Weinbauminister Hendrik Hering (
SPD) laut Mitteilung am Mittwoch in Mainz. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage eines Mosel-Winzers gegen die Zwangsabgabe an den deutschen
Weinfonds abgewiesen, weil es die Erhebung nicht für verfassungswidrig hält. Auch die SPD-Landtagsfraktion begrüßte die Entscheidung, über die am Dienstag zunächst die Mainzer «Allgemeine Zeitung» berichtet hatte. (dpa/lrs)