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07.02.2020 | 01:33 | Agrarstatistik 2020 

38.000 Betriebe in NRW werden für Landwirtschaftszählung befragt

Düsseldorf - Für die Landwirtschaftszählung 2020 bittet der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt die rund 38.000 landwirtschaftlichen Betriebe in NRW um ihre Mitarbeit.

Landwirtschaftszählung 2020
Landwirtschaftszählung in NRW: 38.000 Betriebe werden befragt. (c) proplanta
Anfang März werden die Betriebe unter anderem um Auskünfte zur Bodennutzung, zur Viehhaltung und zum ökologischen Landbau gebeten.

Die etwa alle zehn Jahre EU-weit durchgeführte Zählung liefert aktuelle und verlässliche Daten über die Landwirtschaft auch in tiefer regionaler Gliederung, um beispielsweise den Strukturwandel in der Landwirtschaft und dessen Ursachen zu erforschen.

Die Resultate werden darüber hinaus auf nationaler und internationaler Ebene für Regierung, Verwaltung, Verbände, Wirtschaft und Wissenschaft als Informationsquelle und Entscheidungsgrundlage genutzt.

IT.NRW als statistisches Landesamt wird die Erhebung in NRW mittels einer Online Befragung bei den 38.000 Betrieben durchführen. Unter http://url.nrw/lz-fragebogen [1] steht ein Musterfragebogen bereit. Präsident Hans-Josef Fischer wirbt vorab um Verständnis: „Die Landwirte sind für uns der wichtigste Partner bei der Landwirtschaftszählung – ohne deren tatkräftige Unterstützung könnten wir eine solche Großzählung nicht durchführen. Ich bedanke mich jetzt schon bei jeder/m Befragten!”

Bei der Landwirtschaftszählung werden alle landwirtschlichen Betriebe befragt, die mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften oder über Mindestanbauflächen für pflanzliche Sonderkulturen oder über tierische Mindestbestände verfügen.

Für alle Betriebe, die über diesen Erfassungsgrenzen liegen, besteht eine Auskunftspflicht. Zur Entlastung der Befragten werden bereits vorhandene Verwaltungsdaten so weit wie möglich in die Erhebung miteinbezogen.

[1] http://url.nrw/lz-fragebogen

Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind bei der Landwirtschaftszählung 2020 – wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik – umfassend gewährleistet. Selbstverständlich entstehen den Betrieben durch ihre Auskünfte keinerlei steuerliche oder sonstige Nachteile, da die gewonnenen Einzeldaten der strikten Geheimhaltung unterliegen und ausschließlich in anonymisierter Form für statistische Zwecke ausgewertet werden. Erste Ergebnisse werden im Jahr 2021 vorliegen.
it.nrw
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