Begründet wird die Beibehaltung des in diesem Jahr geltenden Umschichtungssatzes mit der Notwendigkeit, die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanzieren und zusätzlich mit diesen Mitteln Neuverpflichtungen eingehen zu können. Die
EU-Kommission ermöglicht in ihrem Vorschlag einer Übergangsverordnung für 2021 den Mitgliedstaaten eine
Umschichtung von bis zu 15 %.
Mecklenburg-Vorpommerns
Landwirtschaftsminister Dr. Till
Backhaus sprach sich für eine Beibehaltung des bereits in diesem Jahr geltenden Umschichtungssatzes von 6 % aus.
Die Grünen haben sich noch nicht festgelegt. Es gebe noch keine abgestimmte Position der G-Länder, hieß es im hessischen Agrarressort.
Der Deutsche
Bauernverband (
DBV) erteilte einer erneuten Anhebung des zu Beginn der Förderperiode beschlossenen Satzes von 4,5 % eine Absage. Demgegenüber fordert der Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND), den im EU-Recht gesetzten Rahmen von 15 % im Jahr 2021 voll auszuschöpfen.
Entscheidung voraussichtlich bis OktoberLaut Verordnungsvorschlag müssen die nationalen Beschlüsse für die Umschichtung imkommenden Jahr von der Bundesregierung eigentlich bis zum 1. August gefasst werden. Angesichts der Verzögerungen bei den Brüsseler Beratungen wird jedoch damit gerechnet, dass der Termin verschoben wird, voraussichtlich auf Oktober. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden. Die Bundesratsbefassung könnte im September erfolgen.
Die Anhebung von 4,5 % auf 6 % in diesem Jahr war Bestandteil des sogenannten Agrarpakets, das im Spätsommer 2019 vom Bundeskabinett beschlossen worden war. Bestandteile waren daneben das Aktionsprogramm Insektenschutz sowie der Entwurf für ein Tierwohlkennzeichengesetz. Durch die höhere Umschichtung wurden die Direktzahlungen zusätzlich um insgesamt rund 75 Mio. Euro gekürzt, die für Fördermaßnahmen in der Zweiten Säule zur Verfügung stehen. Der beschlossene höhere Umschichtungssatz gilt nur für 2020.
Klarheit und RechtssicherheitBackhaus mahnte Klarheit und
Rechtssicherheit für die Landwirte in dieser Förderperiode an. Seiner Auffassung nach sollte deshalb an der 6-Prozent-Marke „nicht gerüttelt werden“. Gegenüber AGRA-EUROPE verwies der SPD-Politiker auf die coronabedingt ohnehin angespannte Lage an den Märkten, zum Beispiel für Milch und Fleisch. Eindeutige Erwartungen hat der Minister an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt. Unbedingte Priorität muss aus seiner Sicht haben, den EU-Haushalt und den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zu klären.
„Was wird aus all den Ankündigungen, aus dem Green Deal, der Biodiversitäts- und der Farm-to-Fork-Strategie“, fragt der Minister. Geklärt werden müsse, was aus der Ersten und was aus der Zweiten Säule zukünftig gefördert werden soll. Backhaus verwies auf Lehren, die aus der Corona-Krise zu ziehen seien. Es habe sich gezeigt, „ohne Landwirtschaft gibt es kein Leben“. Deshalb müssten die Leistungen der Landwirte besser vergütet werden. Die zukünftige
GAP müsse den ökologischen Zielen, der ökonomischen Vernunft und der sozialen Verantwortung gleichermaßen gerecht werden. „Nur so können wir ein weiteres Auseinanderdriften der urbanen und der ländlichen Räume wirksam verhindern“, betonte der langjährige Ressortchef.
Mehr Geld für die Zweite SäuleDer stellvertretende DBV-Generalsekretär
Udo Hemmerling erinnerte gegenüber AGRA-EUROPE an den Vorschlag der Europäischen Kommission, die EU-Mittel für die Zweite Säule deutlich anzuheben. „Es ist also nicht mehr mit einer Kürzung der Mittel in der Zweiten Säule ab 2021 zu rechnen, eher mit einer Anhebung“, stellte Hemmerling fest. Damit sei der Grund für die Anhebung der
Umverteilung von 4,5 % auf 6 % Prozent entfallen.
Dem stellvertretenden Generalsekretär zufolge sollte die Umverteilung in die Zweite Säule daher im nächsten Jahr wieder auf 4,5 % zurückgenommen werden. Anders argumentiert der BUND. Dessen Auffassung nach dient eine Umschichtung von 15 % dazu, den Einstieg in die zu erwartenden höheren Umweltanforderungen für die
EU-Agrarpolitik in der nächsten Förderperiode vorzubereiten. Da diese wahrscheinlich erst zum 1. Januar 2023 beginnen werde, sei ein darauf ausgerichteter Übergang umso notwendiger, so der Umweltverband.