Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
07.06.2020 | 09:30 | Direktzahlungen-Durchführungsgesetz 

Agrar-Direktzahlungen: Umschichtung soll bei 6 Prozent bleiben

Berlin - Die Bundesregierung strebt auch für 2021 eine Umschichtung von 6 % der Direktzahlungsmittel in die Zweite Säule an. Darauf haben sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium in der Ressortabstimmung über den Entwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes verständigt.

Agrar-Direktzahlungen Umschichtung
(c) proplanta
Begründet wird die Beibehaltung des in diesem Jahr geltenden Umschichtungssatzes mit der Notwendigkeit, die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanzieren und zusätzlich mit diesen Mitteln Neuverpflichtungen eingehen zu können. Die EU-Kommission ermöglicht in ihrem Vorschlag einer Übergangsverordnung für 2021 den Mitgliedstaaten eine Umschichtung von bis zu 15 %.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach sich für eine Beibehaltung des bereits in diesem Jahr geltenden Umschichtungssatzes von 6 % aus. Die Grünen haben sich noch nicht festgelegt. Es gebe noch keine abgestimmte Position der G-Länder, hieß es im hessischen Agrarressort.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) erteilte einer erneuten Anhebung des zu Beginn der Förderperiode beschlossenen Satzes von 4,5 % eine Absage. Demgegenüber fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), den im EU-Recht gesetzten Rahmen von 15 % im Jahr 2021 voll auszuschöpfen.

Entscheidung voraussichtlich bis Oktober

Laut Verordnungsvorschlag müssen die nationalen Beschlüsse für die Umschichtung imkommenden Jahr von der Bundesregierung eigentlich bis zum 1. August gefasst werden. Angesichts der Verzögerungen bei den Brüsseler Beratungen wird jedoch damit gerechnet, dass der Termin verschoben wird, voraussichtlich auf Oktober. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden. Die Bundesratsbefassung könnte im September erfolgen.

Die Anhebung von 4,5 % auf 6 % in diesem Jahr war Bestandteil des sogenannten Agrarpakets, das im Spätsommer 2019 vom Bundeskabinett beschlossen worden war. Bestandteile waren daneben das Aktionsprogramm Insektenschutz sowie der Entwurf für ein Tierwohlkennzeichengesetz. Durch die höhere Umschichtung wurden die Direktzahlungen zusätzlich um insgesamt rund 75 Mio. Euro gekürzt, die für Fördermaßnahmen in der Zweiten Säule zur Verfügung stehen. Der beschlossene höhere Umschichtungssatz gilt nur für 2020.

Klarheit und Rechtssicherheit

Backhaus mahnte Klarheit und Rechtssicherheit für die Landwirte in dieser Förderperiode an. Seiner Auffassung nach sollte deshalb an der 6-Prozent-Marke „nicht gerüttelt werden“. Gegenüber AGRA-EUROPE verwies der SPD-Politiker auf die coronabedingt ohnehin angespannte Lage an den Märkten, zum Beispiel für Milch und Fleisch. Eindeutige Erwartungen hat der Minister an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt. Unbedingte Priorität muss aus seiner Sicht haben, den EU-Haushalt und den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zu klären.

„Was wird aus all den Ankündigungen, aus dem Green Deal, der Biodiversitäts- und der Farm-to-Fork-Strategie“, fragt der Minister. Geklärt werden müsse, was aus der Ersten und was aus der Zweiten Säule zukünftig gefördert werden soll. Backhaus verwies auf Lehren, die aus der Corona-Krise zu ziehen seien. Es habe sich gezeigt, „ohne Landwirtschaft gibt es kein Leben“. Deshalb müssten die Leistungen der Landwirte besser vergütet werden. Die zukünftige GAP müsse den ökologischen Zielen, der ökonomischen Vernunft und der sozialen Verantwortung gleichermaßen gerecht werden. „Nur so können wir ein weiteres Auseinanderdriften der urbanen und der ländlichen Räume wirksam verhindern“, betonte der langjährige Ressortchef.

Mehr Geld für die Zweite Säule

Der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling erinnerte gegenüber AGRA-EUROPE an den Vorschlag der Europäischen Kommission, die EU-Mittel für die Zweite Säule deutlich anzuheben. „Es ist also nicht mehr mit einer Kürzung der Mittel in der Zweiten Säule ab 2021 zu rechnen, eher mit einer Anhebung“, stellte Hemmerling fest. Damit sei der Grund für die Anhebung der Umverteilung von 4,5 % auf 6 % Prozent entfallen.

Dem stellvertretenden Generalsekretär zufolge sollte die Umverteilung in die Zweite Säule daher im nächsten Jahr wieder auf 4,5 % zurückgenommen werden. Anders argumentiert der BUND. Dessen Auffassung nach dient eine Umschichtung von 15 % dazu, den Einstieg in die zu erwartenden höheren Umweltanforderungen für die EU-Agrarpolitik in der nächsten Förderperiode vorzubereiten. Da diese wahrscheinlich erst zum 1. Januar 2023 beginnen werde, sei ein darauf ausgerichteter Übergang umso notwendiger, so der Umweltverband.
AgE
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Mehr im Büro als auf dem Schlepper

 GLÖZ 8: Özdemir schnürt Paket

 EU-Agrarbeihilfen: Künftig mehr Infos über Empfänger und die Förderung

  Kommentierte Artikel

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?

 Frankreichs Staatsrat schränkt Vogeljagd weiter ein

 LED-Lampen in Straßenlaternen sparen massiv Strom ein

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss