«Die Gemeinden können aber nicht einfach sagen: Wir wollen das nicht», sagte CDU-Fraktionschef Daniel Günther am Dienstag. Ihnen müsse es aber möglich sein, sachliche Gründe gegen die Ausweisung von Flächen für Windräder in der Landesplanung vorzubringen.
Dem Gesetzesentwurf der oppositionellen
CDU zufolge muss das Land dann prüfen, «ob die entsprechenden planerischen Ziele nicht in rechtskonformer Weise auf anderen Flächen im Planungsraum erreicht werden können».
Die CDU will aber auch ermöglichen, dass Kommunen sachliche Gründe für die Errichtung von Windrädern auf ihrem Gebiet vortragen können, wenn das Land dies nicht plant. Nach Ansicht von Günther trägt der
Gesetzentwurf dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rechnung, dass der bloße Gemeindewille nicht das allein maßgebliche Kriterium sein darf. Das Mitspracherecht sei aber «ein scharfes Schwert». Er fügte hinzu: «Seitdem das Mitspracherecht gekippt worden ist, klappt das nicht mehr vor Ort.» Vielerorts im Land gibt es Widerstände gegen den Ausbau der Windkraft.
Die CDU-Innenpolitikerin Petra Nicolaisen geht davon aus, dass sowohl Befürworter als auch Gegner der Windkraft von einem solchen Mitspracherecht Gebrauch machen würden. Im September will die Fraktion ihren Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.