Nach der erwarteten Zustimmung des Ernährungsausschusses soll das Gesetz am Donnerstag ohne Aussprache vom Parlament verabschiedet werden.
Mit der Neuregelung soll künftig auch Genossenschaften und nicht anerkannten Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sowie deren Zusammenschlüssen das Recht eingeräumt werden, zunächst für einen befristeten Zeitraum von sechs Monaten die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu regulieren. Dazu sollen sie Vereinbarungen treffen können, die die Planung der
Milchproduktion zum Gegenstand haben.
Debattieren werden die Abgeordneten einmal mehr über Glyphosat. Die Grundlage dazu bietet ein Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Brüsseler Vorschlag für eine Erneuerung der Zulassung.
Der
Bundesrat wird am kommenden Freitag zum Regierungsentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes Stellung nehmen. Die Gesetzesänderung ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig, nachdem die Europäische Kommission im Sommer 2015 in einem Leitfaden die EU-Vorschriften zum Begriff der Umwandlung im Rahmen des Dauergrünlanderhalts ausgelegt hat. Mit der Neuregelung soll der strengeren Auslegung durch die
EU-Kommission zum Umwandlungsverbot entgegengewirkt werden.