Die Bundesregierung ist in der Pflicht, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen oder sich auf EU-Ebene vehement dafür einzusetzen“, sagt Umweltministerin Anita Tack (Linke). Brandenburg gehört zu den Ländern, die sowohl die Einberufung einer gemeinsamen Sonderkonferenz der Verbraucherschutz- und Agrarminister initiiert als auch einen konkreten Maßnahmeplan für Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal auf den Tisch gelegt haben.
Tack unterstützt die von
Aigner angekündigten höheren Sicherheitsstandards in der Futtermittelproduktion und die zwingende Einführung einer Haftpflichtversicherung für Betriebe und Produkte. „Die Bundesministerin hat unsere Forderungen aufgenommen, beispielsweise die Trennung der Produktion von technischen Fetten und Futterfett und die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe“, sagt Tack. Darüber hinaus müsse die schnelle und umfassende Information der Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert werden. Hier sei ebenfalls der Bund in der Pflicht. Das Verbraucherinformationsgesetz müsse dringend novelliert werden, um die Rechtsgrundlage für eine zeitnahe Veröffentlichung und Weitergabe von Untersuchungsergebnissen sowie von betroffenen Waren und Betrieben zu schaffen. „Jetzt müssen den Worten Taten folgen“, sagt Tack. Brandenburg hatte bereits in der vergangenen Woche entsprechende Änderungen in der Bundesgesetzgebung gefordert.
„Mit der Zulassung eines Futtermittelunternehmens müssen klare Verpflichtungen und eine Prüfung der Eignung als Futtermittelunternehmer verbunden sein. Innerbetriebliche Abläufe müssen transparent und nachvollziehbar gestaltet und durch die Behörden als sicher eingestuft werden“, so die Ministerin.
Auch die amtliche Überwachung müsse auf den Prüfstand gestellt werden. „Kritische Bereiche in der Futtermittelherstellung müssen zielgerichteter, stringent und risikoorientiert überprüft und länderübergreifend besser abgestimmt werden“, sagt Tack. Erkenntnisse über Grenzwertüberschreitungen bei Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen müssten nicht nur von privaten Laboren, sondern von allen in der Produktion verantwortlich Tätigen den Behörden gemeldet werden. Dazu die Ministerin: „Das bedeutet, dass die bis 2005 bestehende Meldepflicht wieder eingeführt werden muss.“ (PD)