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14.08.2013 | 13:01 | Hochwasserkatastrophe 2013 

Bundesregierung beschließt Verteilung der Fluthilfen

Berlin - Der Fluthilfe-Fonds steht bereits, jetzt wurde die Verteilung der Milliarden an Opfer und Länder geregelt. Nach der Bundesregierung sollen die Länder am Freitag grünes Licht geben. Dann kann die Auszahlung der Fonds-Gelder für den Wiederaufbau beginnen.

Fluthilfe 2013
(c) proplanta
Die schwarz-gelbe Koalition hat den Weg freigemacht für eine rasche Auszahlung der Milliarden-Hilfen an Opfer des Juni-Hochwassers. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die sogenannte Verordnung zu dem Aufbauhilfefonds, mit der die Verteilung und Verwendung der Gelder geregelt wird. Der Bundesrat soll an diesem Freitag in einer Sondersitzung abschließend beraten. Nach den ersten Soforthilfen könnten dann noch im August die Gelder aus dem bis zu acht Milliarden Euro schweren Fonds fließen.

Sachsen-Anhalt wird der mit Abstand größte Nutznießer der Milliarden aus dem gemeinsamen Fonds von Bund und Ländern sein. Von der Auszahlung der ersten Raten von zunächst rund 3,25 Milliarden Euro entfallen auf Basis vorläufiger Schadensmeldungen 40,4 Prozent auf Sachsen-Anhalt. Es folgen Sachsen mit 28,78 sowie Bayern mit 19,57 Prozent. Berücksichtigt werden muss aber noch die Verrechnung der Anteile des Bundes an den Soforthilfen.

Der Bund finanziert den als Sondervermögen mit 8 Milliarden Euro ausgestatteten Fonds vor und erhöht entsprechend seine Neuverschuldung. Die Kosten zur Beseitigung der Flutschäden an seiner Infrastruktur - etwa an Autobahnen, Bundesfernstraßen und dem Bahnnetz - schultert der Bund aber allein. Damit reduziert sich die zwischen Bund und Ländern aufzuteilende Summe auf 6,5 Milliarden.

Geplant ist eine stufenweise Auszahlung. Der Bund begründet dies damit, dass die endgültige Schadenssumme noch nicht feststehe. Daher sollen zunächst 50 Prozent bereitgestellt werden, die restlichen 30 beziehungsweise 20 Prozent sollen später verteilt werden. Der vorläufige Schlüssel ergebe sich aus den Meldungen der Länder für den Antrag auf EU-Hilfen. Mit der Verordnung soll eine Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen gesichert werden.

Schäden, die nur aufgrund von Starkregen entstanden sind, können der Vorlage zufolge nicht durch den Hilfsfonds ersetzt werden. Die Länder hätten dazu keine gemeinsame Haltung gefunden, heißt es. Für individuelle Schäden von Privathaushalten oder Unternehmen könnten Leistungen bis zur Höhe von 80 Prozent des Schadens gewährt werden.

Geschädigte müssten daher in der Regel einen Eigenanteil von 20 Prozent tragen. Es sei denn, dieser Eigenanteil werde durch Dritte geschultert - vor allem durch Versicherungen: «Diese Regelung soll die Bereitschaft, verstärkt Versicherungen abzuschließen, nachhaltig fördern.» Für begründete Härten sei eine Einzelfallregelung möglich.

Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU), erklärte: «Mit dem Kabinettsbeschluss ... ist die Auszahlung von Hilfsgeldern aus dem Fluthilfefonds noch im August einen großen Schritt vorangekommen.» Bundesregierung und Bundesländer hätten sich sehr schnell geeinigt. Was Dietmar Bartsch, Fraktionsvize der Linken, anders sieht: «Fast zwei Monate hat die Bundesregierung verstreichen lassen, um zu konkreten Beschlüssen über die Hilfe nach der Hochwasserflut vom Juni 2013 zu kommen.» Soforthilfe sehe anders aus. Das Finanzministerium wies dies als falsch zurück: Die Soforthilfen seien noch im Juni geflossen. (dpa)
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