«Die Summe wird auf ein bisschen über 100 Millionen Euro steigen», sagte
Sonnleitner der Nachrichtenagentur dpa. Die Sperrung von fast 5.000 Höfen wegen des Verdachts auf Dioxin habe allein in der ersten Woche zu einem Schaden von bis zu 60 Millionen Euro geführt. Einen noch größeren Schaden erwartet der Bauernpräsident durch die Umsatzeinbrüche bei Schweinefleisch und Eiern. Die Verbraucher kauften weniger.
Den am Freitag vorgestellten Aktionsplan von Bundesagrarministerin Ilse
Aigner (CSU) werten die Bauern insgesamt positiv. Entscheidend sei, dass er «schnellstmöglich» und «ungeschmälert» umgesetzt werde. Sonnleitner dringt auf Schadenersatz für betroffene Bauern. Der Futtermittelhersteller Harles und Jentzsch, der Futterfett und Industriefett vermischt hatte, meldete inzwischen Insolvenz an. Er brachte das Gift Dioxin in den Tierfutterkreislauf.
SPD-Fraktionschef Frank-Walter
Steinmeier kritisiert das Krisenmanagement der Bundesregierung: «Die Regierung versagt, solange die Menschen an jedem neuen Tag erfahren müssen, was sie am Tag zuvor nicht hätten essen sollen», sagte er der «Passauer Neuen Presse» (Samstag). «Das Ministerium muss den Bauern helfen, die unverschuldet betroffen sind.» Außerdem: «Die Strafandrohungen müssen erhöht werden.»
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reagierte skeptisch auf Forderungen, den Strafrahmen bei Panscherei mit Futtermitteln auszuweiten. «Wer die
Lebensmittelsicherheit gefährdet, kann in schweren Fällen jetzt schon mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden», sagte sie der «Passauer Neuen Presse» (Samstag). Das Strafrecht könne Schäden nicht verhindern, deswegen komme der Vorbeugung die Priorität zu.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, fordert einen besseren Informantenschutz bei Ermittlungen und juristischen Verfahren. In einem Gastkommentar für die Zeitung «Neues Deutschland» (Samstag) schreibt er, es müsse möglich sein, dass sich Arbeitnehmer, die illegale Praktiken an den Tag bringen wollen, ohne Existenzangst an die Aufsichtsbehörden wenden können. Tippgeber müssten in den Akten anonymisiert werden, um sie vor ihren Arbeitgebern zu schützen, und sollten im Falle einer Kündigung Anspruch auf 18 Monate Lohnfortzahlung haben. (dpa)