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18.01.2017 | 13:02 | Agrarzahlungen 
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Förderung von Schon-, Blüh- und Bejagungsstreifen stößt auf breiten Zuspruch

Berlin - BAGJE, DBV und DJV mit Stellungnahme zur Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung.

Blühstreifen
(c) proplanta
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßen die vorgeschlagenen Ansätze der Bundesregierung, wonach die freiwillige Anlage von Schon- und Blühstreifen sowie Bejagungsschneisen und ähnlichen, dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienenden Flächen auch außerhalb von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in einzelnen Vorgaben erleichtert werden soll.

Im Hinblick auf die Amtschefkonferenz der Agrarministerien von Bund und Ländern und die Ausschussberatungen im Bundesrat in dieser Woche weisen BAGJE, DBV und DJV aber auch darauf hin, dass die Änderungsvorschläge zur Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung insgesamt nicht weit genug gehen, um den freiwilligen landwirtschaftlichen Beitrag für den Erhalt der Biodiversität tatsächlich zu begünstigen.

Die Attraktivität für Landwirte und Jäger wird damit nicht gefördert. Vielmehr müsse durch konkreten Bürokratieabbau praxistauglich nachgebessert werden. Die freiwillige Anlage von stillgelegten Streifen und Flächen wie Schon- und Blühstreifen sowie Bejagungsschneisen müsste im Sinne des landwirtschaftlichen Beitrags für den Erhalt der Biodiversität begünstigt und attraktiver gefördert werden.

Das komplizierte Herausmessen und Einzeichnen solcher Flächen im Agrarantrag bedeutet für Landwirte und Verwaltung einen enorm hohen Arbeits-, Kontroll- und Kostenaufwand. Bei freiwillig angelegte Schon- und Blühstreifen, flächenbezogenen Maßnahmen im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie bei der Anlage von Ökologischen Vorrangflächen beim Greening sehen BAGJE, DBV und DJV erheblichen Bedarf der Entbürokratisierung.

Die Verbände fordern zudem, dass es künftig ohne bürokratischen Aufwand möglich ist, Schneisen zur Bejagung von Wildschweinen anzulegen, die gleichzeitig als Blühstreifen bedrohten Arten helfen. Um für die Landwirte in dieser Hinsicht Erleichterungen auf den Weg zu bringen, fordern die Verbände Bund und Länder auf, auch die laufenden Verfahren zur Änderung der Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem zu nutzen.
dbv/djv
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Kommentare 
cource schrieb am 19.01.2017 09:26 Uhrzustimmen(32) widersprechen(15)
genau, die forstwirtschaft kann ruhig auch mal von ihren maximalforderung abstand nehmen und ein paar heideflächen im wald zulassen
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