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19.06.2023 | 02:57 | Beregnung 

Backhaus verteidigt Wasserentnahmegeld für die Landwirtschaft

Schwerin - In Mecklenburg-Vorpommern sollen die Bauern für die Entnahme von Beregnungswasser bald zur Kasse gebeten werden. Dies stößt in Reihen der Agrarwirtschaft und auch bei den Oppositionsparteien auf Kritik.

Künstliche Bewässerung
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(c) proplanta
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus verteidigte am Freitag (16.6.) im Schweriner Landtag jedoch seine Gebührenpläne, die ab 2024 gelten sollen. Er verwies auf die aktuelle Wasserknappheit und den hohen Nutzungsdruck. „Das Wasserentnahmeentgelt soll einen weiteren Anreiz zum sparsamen Umgang mit Wasservorkommen setzen“, so der Minister.

Die Befreiung der landwirtschaftlichen Beregnung sei 1992 aus dem Wasserrecht der DDR übernommen worden, beruhe nach heutigen Maßstäben aber auf sachfremden Erwägungen. Mit der Gebühr für die Landwirtschaft solle auch eine Ungleichbehandlung mit anderen Branchen und Unternehmen beseitigt werden. Laut Backhaus haben sich die Entnahmemengen durch die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei im Zeitraum von 2007 bis 2019 mehr als verzehnfacht und zuletzt bei rund 50 Mio. m3 im Jahr gelegen.

Dieser Trend dürfe sich nicht ungehindert fortsetzen. „Mir ist bewusst, dass landwirtschaftliche und gärtnerische Produktion auf Beregnungswasser angewiesen ist. Es ist dennoch erforderlich, dass sich auch die Landwirtschaft an den Klimawandel anpasst“, betonte der Agrarressortchef. Das bedeute zum Beispiel, Anbaukulturen und –strukturen, aber auch Bewässerungssysteme und -zeiten an das verfügbare Wasserangebot anzupassen.

Inwieweit der Anbau bestimmter Kulturen wirtschaftlich sei, hänge am Ende nicht vom Wasserentnahmeentgelt, sondern von einer Vielzahl von variablen Faktoren ab. Laut Backhaus haben bereits acht Bundesländer ein Wasserentnahmeentgelt für Beregnungswasser eingeführt. Weitere Bundesländer diskutierten die Einführung oder Ausweitung.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Diener warnte hingegen in der Debatte davor, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Agrarbetriebe mit zusätzlichen Abgaben und rechtlichen Beschränkungen zu gefährden. Als Beispiele nannte er Vorgaben in der Tierhaltung oder die Düngebeschränkungen für ein Drittel der landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten. Backhaus befürchtet jedoch keine Schwächung der Agrarwirtschaft und verwies darauf, dass in der begonnenen Förderperiode das Land fast 1 Mrd. Euro an Fördergeldern in die Stärkung der Branche und die ländlichen Räume investiere.
AgE
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