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19.06.2023 | 03:59 | Umbau der Tierhaltung 

Förderprogramm des Bundes für Tierhaltungsumbau kann erst 2024 starten

Berlin - Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung kann entgegen der bisherigen Planung nicht mehr in diesem Jahr starten. Das verlautete aus Kreisen der Ampelkoalition in Berlin.

Umbau der Tierhaltung
EU-Notifizierung bis Jahresende - Durch zeitliche Verschiebung des Finanzplans sinken BMEL-Ausgaben 2024 um 100 Mio. Euro. (c) proplanta
Grund ist die beihilferechtliche Prüfung des Förderprogramms durch die EU-Kommission. Die Notifizierung wird aller Voraussicht nach nicht wesentlich vor Jahresende abgeschlossen sein. Mit dem Start verschiebt sich den Angaben zufolge auch der Finanzplan um ein Jahr nach hinten. Damit stehen voraussichtlich die bislang für 2023 vorgesehenen 150 Mio. Euro erst ab dem kommenden Jahr zu Verfügung, die für 2024 eingeplanten 250 Mio. Euro ebenfalls erst ein Jahr später.

Für den Bundeslandwirtschaftsministerium hat das allerdings einen positiven Nebeneffekt: Seine Haushaltsausgaben sinken damit 2024 schon mal um 100 Mio. Euro. Das Ressort wird bestrebt sein, das in die laufenden Verhandlungen mit dem Finanzminister um mögliche Einsparungen im Einzelplan 10 einzubringen. Unterdessen hielt die Kritik an den Kürzungsforderungen des Finanzministers an.

Förderzeitraum zehn Jahre

Mit dem Bundesprogramm sollen künftig sowohl Investitionen in Stallneu- und -umbauten als auch laufende Mehrkosten aufgrund höherer Tierhaltungsstandards finanziert werden. Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung für Sauen, Aufzuchtferkel und Mastschweine angeboten werden. Der Förderzeitraum beträgt zehn Jahre. Insgesamt stehen dafür in den nächsten vier Jahren 1 Mrd. Euro zur Verfügung.

Nach dem überarbeiteten Förderprogramm soll die investive Förderung je nach Investitionssumme gestaffelt werden. Fördervoraussetzungen sollen die Einhaltung von 2 GVE/ha sowie bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung sein. Mindestens 70 % der Tiere sollen einen intakten, unkupierten Ringelschwanz haben müssen. Laut BMEL-Entwurf muss die Förderung der laufenden Mehrkosten jährlich beantragt werden. Sie soll je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt werden, wobei die ursprünglich vorgesehen Vorgaben gelockert wurden.

„Kürzungswahn“

Eine gravierende Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wie sie vom Bundesfinanzministerium gefordert wird, würde Bioland zufolge das 30 %-Ziel für den Ökolandbau gefährden. „Sollten die geplanten Haushaltskürzungen so kommen, wäre das ein herber Rückschlag für die Transformation der Landwirtschaft, bereits bestehende Biobetriebe und die, die es noch werden wollen“, warnte der Geschäftsleiter Agrarpolitik des ökologischen Anbauverbandes, Gerald Wehde, vergangene Woche.

Bereits in den vergangenen Jahrzehnten sei man viel zu langsam vorangekommen. „Nun wird weiter gebremst, indem Fördergelder für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Biodiversitätserhalt, Tierschutz und Weidehaltung gekürzt werden sollen“, kritisierte Wehde. Damit fehlten nicht nur Mittel zum Ausbau des Ökolandbaus und zur Erreichung des 30 %-Ökoflächenziels; es gehe auch um Existenzen von besonders nachhaltig wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern. Die Bundestagsabgeordnete der Linken, Ina Latendorf, sprach von „Kürzungswahn“ des Bundesfinanzministers, der sowohl die GAK als auch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) betreffe.
AgE
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