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20.08.2009 | 08:31 | Verbraucherinformation Scoring  

Aigner: Mehr Licht ins Dunkel der Scoreverfahren bringen!

Berlin - Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat das Ausmaß der fehlerhaft gespeicherten Daten bei Auskunfteien und deren Auskunftsverhalten kritisiert.

Ilse Aigner
Ilse Aigner (c) proplanta
"Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch und die den Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar", sagte Ministerin Aigner anlässlich der Vorstellung des Berichts "Verbraucherinformation Scoring" gestern (19.08.) in Berlin.

Bei zwei von vier angefragten Auskunfteien erhielten die Verbraucherinnen und Verbraucher nur die Daten zurück, die sie für die Anfrage zur Verfügung stellen mussten. "Das ist nicht länger hinzunehmen. Es stellt sich die Frage, wie auf dieser Basis überhaupt zuverlässige Scorewerte zur Bonitätsbewertung von Verbrauchern ermittelt werden", so Aigner.

Das Bundesverbraucherministerium hatte im Dezember 2008 die GP Forschungsgruppe, Institut für Grundlagen- und Programmforschung, mit dem Projekt "Überprüfung von bei Auskunfteien gespeicherten Verbraucherdaten" beauftragt. Die Autoren des Ergebnisberichts "Verbraucherinformation Scoring" dokumentieren die Ergebnisse zu den bei Auskunfteien gespeicherten Konsumentendaten. Durch Anfragen von Verbrauchern bei Auskunfteien wurde ermittelt, in welchem Umfang Daten dort fehlerhaft gespeichert sind. Diese werden für so genannte "Scoringverfahren" zur Beurteilung der Bonität genutzt. Der Bericht belegt, dass bei den einbezogenen Auskunfteien Verbraucherdaten im Umfang von bis zu 45 Prozent fehlerhaft gespeichert werden und die erteilten Auskünfte sehr unbefriedigend sind.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner forderte: "Wir müssen Licht ins Dunkel der Scoreverfahren bringen! Die Auskunfteien müssen die Verantwortung für die Richtigkeit der gespeicherten Daten und der daraus abgeleiteten Bonitätsbeurteilung von Verbraucherinnen und Verbrauchern übernehmen."

Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die am 29. Mai 2009 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes im Deutschen Bundestag beschlossenen wurde. Damit werden nicht nur Daten besser geschützt, sondern auch die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Auskunfteien, Banken und sonstigen Unternehmen deutlich verbessert. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bereits im Jahr 2006 mit Veröffentlichung einer kritischen Studie über Scoringsysteme den Anstoß gegeben und ist im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich eingetreten. "Ich fordere die Auskunfteien auf, nicht erst bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes am 1. April 2010 zu warten, sondern sofort zu handeln und die aufgezeigten Missstände schnellstens abzustellen", so Aigner weiter. (BMELV)
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