Angebotsüberhang: Überschüsse verhindern kostendeckende Milcherzeugerpreise und zerstören Betriebe und regionale Strukturen
Der europäische
Milchmarkt steht seit Herbst 2008 unter einem erheblichen Mengendruck, das Angebot an Milch übersteigt die Nachfrage deutlich. Die Überschwemmung des Marktes mit Milch hat zu einem bisher nicht da gewesenen Niedergang der
Milchpreise geführt. Die Milcherzeuger erhalten inzwischen 18 bis 24 Cent pro kg Milch, was in etwa der Hälfte der Vollkosten der Produktion und damit des benötigten Preises entspricht. Diese Situation führt massiv zur Aufgabe der Milcherzeugung durch die Betriebe und damit auch dem Verlust regionaler Versorgungsstrukturen.
Absatzförderung reicht nicht aus, Produktionsmenge muss verringert werden
Seit Anfang 2009 versucht die
EU-Kommission mit der Wiedereinführung der Exporterstattungen und der Einlagerung erheblicher Mengen an Butter und MMP (incl. privater Lagerhaltung zusammen ca. 450.000 Tonnen) den Markt zu stabilisieren. Obwohl diese Maßnahmen bereits mehrere hundert Mio. Euro kosten, konnte der oben erwähnte Milchpreisabsturz nicht verhindert werden. Es reicht nicht, auf der Ebene des Absatzes aktiv zu werden. Die Produktionsmenge muss verringert werden.
Gemeinsame Verantwortung von Politik und MilcherzeugernPolitik und Erzeuger haben die gemeinsame Verantwortung für eine zukunftsträchtige und flächendeckende Milcherzeugung in Europa. Es handelt sich hierbei mit Werten wie Versorgungssicherheit, Lebensmittelqualität,
Nachhaltigkeit, Ernährungssouveränität und Lebendigkeit ländlicher Räume um eine gesellschaftliche Frage. Auf eine günstige und nachhaltige Weise kann Politik über die im folgenden dargestellten Maßnahmen die notwendigen Rahmenbedingungen für kostendeckende Milcherzeugerpreise und damit ein Fortbestehen der Betriebe schaffen.
I
) Für eine stärkere Position der Erzeuger am Markt und das Erzielen kostendeckender Milcherzeugerpreise braucht es folgende Rahmenbedingungen:
1. Monitoringstelle
Zur Analyse und Einschätzung von Angebot und Nachfrage ist eine europäische Monitoringstelle einzurichten, in der alle beteiligten Seiten des Milchmarktes vertreten sind: Milcherzeuger (EMB), Molkereiwirtschaft, Verbraucherorganisationen und Politik. Diese Stelle läßt regelmäßig die Kosten der Milcherzeugung ermitteln. Der entsprechende kostendeckende Erzeugerpreis ist Maßstab für die Festlegung der Milchmenge und den Einsatz verschiedener Instrumente durch die Monitoringstelle.
2. Erzeugerfinanzierte
Umlage Es ist eine rechtliche Grundlage zu schaffen, welche die Einführung einer für alle Milchproduzenten in der EU verbindliche Erzeugerumlage erlaubt. Diese soll zur Finanzierung einer bedarfsorientierten Mengensteuerung genutzt werden d.h. je ach Entwicklung der Nachfrage um die Menge zu steigern oder zu senken.
3. Allgemeinverbindlichkeit Damit marktgestaltende Instrumente greifen können, braucht es eine EU-weite, rechtlich abgesicherte Mengenbegrenzung auf der Basis einzelbetrieblicher Referenzmengen.
4. Bündelung der Milcherzeuger
Schließlich ist eine rechtliche Grundlage zu schaffen, welche es den Milcherzeugern erlaubt, sich auf der Ebene der Mitgliedstaaten und darüber hinaus zu Erzeugergemeinschaften zusammenzuschließen.
II) Kurzfristig umzusetzende Maßnahmen zur Steigerung der Milcherzeugerpreise
Angesichts der Marktkrise muss ein Stufenplan die Anhebung des Milchpreises auf ein kostendeckendes Niveau sichern; hierzu setzt die Politik eine rasche Reduzierung der Milchmenge um, damit Molkereien so schnell wie möglich kostendeckende Milchpreise zahlen können. Zum 1.10.09 : 30 Cent, zum 1.11.09 : 33 Cent, zum 1.12. : 37 Cent, zum 1.1.2010 : 40 Cent Folgende Maßnahmen sind hierzu erforderlich:
1. Die wirksame Einschränkung der nationalen Saldierungsmöglichkeiten
2. Das Einfrieren der 1 %igen Quotenanhebung zum 1.4.2009
3. Eine europaweite Ausschreibung für eine freiwillige, zeitlich begrenzte Mengenreduzierung.
Für Maßnahme drei können die Gelder aus der durch die Erzeuger bezahlten Superabgabe sowie die Finanzmittel der Exportsubvention und der
Intervention verwand werden. Diese werden somit marktwirksam eingesetzt und kommen direkt den Milchbetrieben zu Gute. Entsprechende Verordnungen und Gesetzte müssen so verabschiedet werden, dass sie jeweils rechtzeitig in Kraft treten können. (EMB)