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21.04.2016 | 08:28 | Grüne Agrarpolitik 

Grünes Agrarstrukturgesetz darf Stimmen der Bauern nicht überhören

Schwerin - Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wurde gestern ein Gesetzesentwurf der Grünen zu Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur im Land debattiert.

Die Grünen
(c) Die Grünen
Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus, stellt dazu fest:

„Es ist immer wieder erstaunlich, dass die Grünen im Kampf um Wählerstimmen nicht müde werden, sich plötzlich Themen auf die Fahnen zu schreiben, mit denen ich mich als Landwirtschaftsminister schon lange zuvor – auch im öffentlichen Diskurs – intensiv auseinandergesetzt habe. Erst im Februar habe ich wieder ausdrücklich davor gewarnt, dass der Boden in Mecklenburg-Vorpommern mehr und mehr zum Spekulationsobjekt wird.“

„Rund ein Drittel der Agrarflächen in Mecklenburg-Vorpommern, die in den letzten Jahren gehandelt wurden, sind von überregional aktiven Investoren erworben worden. Das ist besorgniserregend, aber kein Geheimnis, sondern geht aus einer Untersuchung des Thünen-Institut aus Braunschweig hervor.“

„Das Problem: Während der Kauf von Landwirtschaftsfläche behördlich genehmigt werden muss, wechseln über den Anteilskauf an den Agrarunternehmen Flächen indirekt den Eigentümer, ohne dass eine Behörde davon erfährt. Die Größenordnung der so übertragenen Eigentumsfläche wird auf 21% der staatlich erfassten Flächenverkäufe geschätzt.“

„Es ist ganz klar, dass hier gegengesteuert werden muss, damit nicht noch mehr Flächen in die Hände außerlandwirtschaftlicher Finanzjongleure fallen, die mit unserem wertvollen Grund und Boden schnell an viel Geld kommen wollen und damit den Wettbewerb um Bodeneigentum und Zugang zu Flächen weiter verschärfen. Die Pacht ist eine bedeutende Einnahmequelle und trägt zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei. Sie soll der ländlichen Bevölkerung in der Region erhalten bleiben.“

„Fragwürdig erscheint mir aber wie so oft die Vorgehensweise, mit der die Grünen ihre Forderungen geltend machen möchten. Einen Gesetzesentwurf aus Sachsen-Anhalt abzupinseln, der es aufgrund massiver Widerstände vieler Bauern und ihrer berufsständischen Vertretungen ganz nebenbei bemerkt nicht einmal in den Landtag geschafft hat, kann auch für Mecklenburg-Vorpommern nicht das Mittel der Wahl sein. Schon allein aus einem einfachen demokratischen Grundsatz nicht: Wir können Gesetze nicht über die Köpfe der Menschen hinweg erlassen, die unsere Entscheidungen am Ende des Tages mit voller Wucht zu spüren bekommen.“

„Dass die Landesregierung bisher von einer Änderung des Agrarstrukturgesetzes abgesehen hat, hat demnach fundierte fachliche und gesellschaftspolitische Gründe, die auch durch den vermeintlich neuen Gesetzesvorstoß der Grünen nicht mal eben ausgeräumt werden können. Wie schon in Sachsen-Anhalt stellt sich auch bei uns im Land die zentrale Frage, ab wann ein Landwirtschaftsbetrieb innerhalb einer bestimmten Region eine marktbeherrschende Stellung hat, sodass er zusätzliche Flächen nicht ohne Weiteres erwerben darf.“

„Während es viele Bauern in unserem Nachbarbundesland bereits bei einer Freigrenze von 1.000 ha auf die Barrikaden trieb, fordern die Grünen für MV diese sogar auf 500 ha pro Eigentümer zu deckeln. Ich bin ich gespannt, wie die Grünen gegenüber den Landwirten vertreten wollen, dass es bei diesen Schwellenwerten noch um den Schutz der bestehenden Agrarstruktur geht. Deshalb sage ich: Bevor überhaupt irgendein Gesetz vorbereitet und umgesetzt werden kann, muss zunächst einmal der Dialog mit den Bauern gesucht werden. Ein neues Agrarstrukturgesetz kann es nur in Kooperation mit dem Berufsstand geben.“

„Auch widersprechen sich die Grünen in ihrer vermeintlichen Robin Hood-Manier deutlich: Einerseits plädieren sie für eine gerechtere Bodenpolitik, anderseits wollen sie Gesellschaftern, die nicht in Genossenschaften organisiert sind, den Flächenerwerb erschweren. Wie das mit dem immer wieder erklärten Ziel einer breiten Streuung des Eigentums vereinbar ist, vermag ich nicht zu sagen. Was ich aber sagen kann, ist, dass der aktuelle Gesetzesentwurf der Grünen viele Rechtsfragen offenlässt. Ich betone nochmal: Es reicht nicht aus, den Gesetzesentwurf eines anderen Landes einfach zu übernehmen und ihn an der ein oder anderen Stelle zu ändern, wo man es aus Sicht einer grünen Agrarstrukturpolitik für geboten hält.“

„Mein Ressort hat sich deshalb dazu entschieden, ausgehend von den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenpolitik und gemeinsam mit Experten und Landwirten aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, rechtliche Chancen und Risiken umfassend zu erörtern, bevor es einen eigenen Entwurf zur Reformierung des Bodenmarktes in die politische Diskussion einbringt. Grundstücksverkehrsrecht ist ein hochkomplexes Vorhaben, das verfassungs- und gesellschaftsrechtliche Fragen gleichermaßen berührt.“

„Auch das Justizministerium ist in dieser Angelegenheit gefragt. Kurz gesagt: Schnellschüsse helfen niemandem weiter, schon gar nicht den hiesigen Betrieben, die in Zeiten der Krise ohnehin unter großen Druck geraten sind.“
regierung-mv
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