In den zu Protokoll gegebenen Reden wurde deutlich, dass die Fraktionen im Hinblick auf die von der EU vorgeschriebene Veröffentlichung der Direktzahlungen unterschiedlicher Auffassung sind.
Kritik kam vom CDU-Abgeordneten
Hermann Färber. Er monierte, dass bei keinem anderen Subventionsfonds der EU die Zahlungen an natürliche Personen veröffentlicht würden. Die geplante Gesetzesänderung führt nach Färbers Ansicht zu einer Benachteiligung des landwirtschaftlichen Berufsstands. Es sei zu befürchten, dass dieser wieder einmal „an den Pranger gestellt“ werde. Wichtig sei es jetzt, unzweifelhaft deutlich zumachen, dass Landwirte für die erhaltenen Zahlungen Leistungen erbrächten, die über den Produktpreis nicht abgedeckt seien.
Positiv beurteilte dagegen der agrarpolitische Sprecher der SPD-Fraktion,
Dr. Wilhelm Priesmeier, den Gesetzentwurf. Sicherlich böten die Direktzahlungen immer wieder Anlass für Diskussionen; diesen müsse man sich dann aber auch stellen, so Priesmeier. Er zeigte sich davon überzeugt, dass die Veröffentlichungspflichten „am Ende der Landwirtschaft dienen werden“.
Nach Einschätzung der agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr.
Kirsten Tackmann, sollte Transparenz gerade bei der Verwendung von öffentlichen Geldern eine Selbstverständlichkeit sein. Mehr Transparenz sorge für mehr Akzeptanz; und diese benötige die
Agrarpolitik dringend. Immerhin entfalle auf den Politikbereich immer noch ein erheblicher Anteil des EU-Haushalts.
Vertragsverletzungsverfahren vermeidenÄhnlich äußerte sich derAgrarsprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen,
Friedrich Ostendorff. Eine Politik für die Landwirtschaft benötige Transparenz und nicht Verschleierung gegenüber der Zivilgesellschaft, betonte er. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, zu erfahren, wohin die EU-Gelder flössen.
Der Parlamentarische Staatssekretär imBundeslandwirtschaftsministerium,
Peter Bleser, erklärte, dass er den Ärger im landwirtschaftlichen Berufsstand über die voraussichtliche Veröffentlichung der Daten verstehen könne. Derzeit gehe aber kein Weg an der Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung vorbei; anderenfalls drohe ein Vertragsverletzungsverfahren. Das würde eine deutlich erhöhte und vor allem kritische öffentliche Aufmerksamkeit nach sich ziehen. „Deshalb müssen wir die Veröffentlichung im Interesse unserer Landwirtinnen und Landwirte nun so gut wie möglich gestalten“, so Bleser. (AgE)