Dabei ist das europäische Fachrecht gemäß
Cross Compliance die geeignete und hinreichende Messlatte“, schrieb der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, an die Bundesminister Sigmar Gabriel und Ilse Aigner. Anlass sind die vorliegenden Entwürfe der sogenannten Nachhaltigkeitsverordnungen für den Einsatz von Biokraftstoffen und flüssiger
Biomasse in Blockheizkraftwerken.
Der
DBV wehrt sich dagegen, dass es bei der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie für erneuerbare Energien zu einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Dokumentations-, Verwaltungs- und Kontrollaufwand kommt.
Sonnleitner forderte die Minister auf, den erforderlichen Gleichklang der Anforderungen für die
Nachhaltigkeit von Biomasse und den Anforderungen gemäß Cross Compliance zu erhalten und neue Auflagen sowie zusätzliche Bürokratie zu verhindern.
„Ich bin nicht mehr bereit, für die heimische Erzeugung neuerliche Vorschriften oder Bürokratie zu akzeptieren“, betonte Sonnleitner. Denn eigentlicher Anlass für die Nachhaltigkeitsverordnungen seien Umwelt- und Sozialprobleme auf den Anbauplantagen in Übersee und nicht in Deutschland. Sonnleitner befürchtet, dass die deutsche und europäische Landwirtschaft beim Bemühen um eine gesellschaftliche Akzeptanz der globalisierten Biokraftstoffproduktion Opfer einer internationalen Zertifizierungs- und Regelungswut wird.
Damit werde ein guter Gedanke der Nachhaltigkeitszertifizierung in sein Gegenteil verkehrt. Als Beispiele zunehmender Bürokratielast nannte Sonnleitner drohende Verschärfungen beim Anbau von Biomasse für
Biokraftstoffe in Schutzgebieten nach dem nationalen Naturschutzrecht. Ebenso würden sich aus den Vorschriften für die aufnehmende Hand bzw. die Verarbeiter und Hersteller flüssiger Biomasse zwangsläufig weitere Dokumentationspflichten für die landwirtschaftliche Praxis ergeben, machte der DBV-Präsident deutlich. (DBV)