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30.06.2015 | 14:00 | Gesetzentwurf 

Umsetzung von EU-Anbauverbot Genpflanzen bundeseinheitlich regeln

Stuttgart - Verbraucher- und Agrarminister Alexander Bonde bringt gemeinsam mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, mit dem der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) bundeseinheitlich verboten werden soll.

Opt-Out-Richtlinie GVO
(c) proplanta
Die Bundesregierung hat bisher keinen zwischen den Ressorts abge-stimmten Gesetzentwurf vorgelegt. Der bisherige Entwurf des Bundesagrarministers berücksichtigt die Länderinteressen unzureichend. Gestützt auf vier Gutachten legen die Landesminister nun eine rechtssichere bundesweite Regelung vor.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern führten hingegen zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtunsicherheiten sowie mehr Bürokratie und würden das Risiko der Verunreinigung für die gesamte Landwirtschaft bergen, begründen die Minister ihre Bundesrats- Initiative. Am 10. Juli wollen sie den Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen.

„90 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger wollen keine Gentechnik auf Acker und Teller. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir sicherstellen, dass unser Land auch in Zukunft frei von Agrogentechnik bleibt. Die Diskussion um den Anbau von Genpflanzen macht nicht an Landesgrenzen halt. Daher muss der Bund endlich handeln und bundesweit ein rechtssicheres Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen aussprechen", erklärte Minister Alexander Bonde am Dienstag (30. Juni) in Stuttgart. Der Bundesagrarminister könne bei einem bundesweiten Anbauverbot auf die Unterstützung der Länder setzen.

Der Auffassung des Bundesagrarministeriums, der Anbau von Genpflanzen sei nur auf Länderebene „wetterfest" zu regeln, widersprechen mehrere Gutachten, darunter eines des Bundesumweltministeriums sowie eines, das die grünen Agrarminister vergangene Woche vorgestellt haben. Die europäische Opt-Out-Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten, auch wenn für diese EU-weite Anbauzulassungen bestehen.

Die große Mehrheit der Länder hatte bereits im April 2014 im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, bei der Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie bundeseinheitliche Verbote auszusprechen. Nun sei es an der Bundesregierung, endlich klare Regelungen mitzutragen und umzusetzen, erklärte Minister Bonde. Abschließend betonte der Minister, dass Baden-Württemberg alle Möglichkeiten ausschöpfen werde, um die heimischen Äcker und Lebensmittel vor der Risikotechnologie Gentechnik zu schützen.

Hintergrundinformationen

Das Land Baden-Württemberg nutzt seine Möglichkeiten konsequent aus, um den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in Baden-Württemberg auch weiter zu verhindern. Unter anderem sollen folgende Maßnahmen dazu dienen:

- Baden-Württemberg ist seit 2012 Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnik-freier Regionen Europas, dem über 60 Regionen in verschiedenen Ländern Europas angehören.

- Landeseigene Flächen werden nur mit der Verpflichtung verpachtet, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen.

- In den landwirtschaftlichen Landesanstalten, die Tierhaltung betreiben, werden ausschließlich GVO-freie Futtermittel verfüttert.

- Mit einem umfangreichen Saatgut-Monitoring bei Mais, Sojabohnen und Raps wird die Gentechnikfreiheit des Saatguts vor der Aussaat geprüft.

- Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher liefert ein in Deutschland einmaliges Ernte-Monitoring bei heimisch erzeugtem Mais, Soja, Raps und Leinsaat

- Hinweise auf mögliche Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.

- Die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung überprüft regelmäßig Rohstoffe, Futtermittel und Lebensmittel auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen und die korrekte Kennzeichnung.

- Bei der Nutzung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg wird bei tierischen Produkten auf eine GVO-freie Fütterung umgestellt, Teilbereiche sind jetzt schon umgestellt. Bei pflanzlichen Produkten ist eine Nutzung des Zeichens nur bei Gentechnikfreiheit möglich.

- Das novellierte Landesnaturschutzgesetz schützt mit einem 3.000-Meter-Gürtel naturschutzfachlich besonders hochwertige Flächen vor Beeinträchtigungen durch einen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. (Pd)
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