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31.08.2011 | 07:32 | Agrarkredite  

Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zugunsten landwirtschaftlicher Unternehmen

Schwerin - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat gestern nach Abstimmung mit dem Finanzministerium und nach Unterrichtung des Landesrechnungshofes die Bürgschaftsrichtlinie Landwirtschaft unterzeichnet.

Agrarkredite
Demnach können durch das Land Bürgschaften für Kredite gewährt werden, die der Umlaufmittelfinanzierung dienen, soweit die Unternehmen nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen.

Die Bürgschaft des Landes ist auf 80 % der Kreditsumme begrenzt. Das antragstellende Unternehmen darf sich nicht bereits in akuten Schwierigkeiten befinden (= drohende Zahlungsunfähigkeit). Die Laufzeit beträgt höchstens 8 Jahre. Anträge sind über die Hausbanken zu stellen.

"Die Bürgschaftsrichtlinie ist ein Instrument, um den landwirtschaftlichen Unternehmen, die in Liquiditätsengpässe geraten sind und nicht mehr über Sicherheiten verfügen, kurzfristig zu helfen. Die Bürgschaften werden beihilfefrei gewährt, so dass ein langwieriges Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission entfällt. Eine Ermächtigung im Haushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist bereits gegeben, " betont Landwirtschaftsminister Backhaus.

Er appelliert an die Banken, sich in dieser für viele Landwirte schwierigen Situation, kooperativ und flexibel zu zeigen.

Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. (PD)
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