Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
08.11.2012 | 08:21 | Fleischmasse  

Industriefleisch darf nicht als Filet vermarktet werden

Mannheim - Hühner- und Putenfleisch aus industrieller Produktion darf nicht als «Filetstreifen, gebraten» vermarktet werden.

Putenfleisch
(c) proplanta
Diese Bezeichnung dürften nur Produkte aus natürlich gewachsenen Fleischstücken tragen, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Ansonsten sei sie irreführend (Az: 9 S 1353/11).

Die fraglichen Produkte eines Geflügelfleischproduzenten würden aus einer erkalteten Fleischmasse gewonnen, teilte das Gericht mit. Um als «Puten-» und «Hähnchen-Filetstreifen, gebraten» ausgewiesen zu werden, müssten sie aber aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sein.

Die Richter wiesen mit der Entscheidung vom 29. Oktober die Klage des Herstellers zurück und bestätigten ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hatte die Produktbezeichnungen gerügt und ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet, dieses hatte sich juristisch gewehrt. Das Urteil kann nicht angefochten werden. (dpa)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Wut und Wahlen 2024: Die zunehmend mächtige Gruppe der Nichtwähler

 NRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenig

 Ruf nach Unterstützung der Imker

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Immer mehr Tierarten sorgen in Thüringen für Ärger

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?