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29.10.2022 | 00:49 | Windanlagenbauer 

Fast 90 Prozent der IG-Metall-Mitglieder für Streik bei Vestas

Hamburg - Beim Windanlagenbauer Vestas stehen die Zeichen auf Streik.

Windkraftbranche
88 Prozent der IG-Metall-Mitglieder für Streik bei Vestas. (c) proplanta
Um die Chefetage der deutschen Vestas-Tochter zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag zu zwingen, haben sich in einer dreitägigen Online-Urabstimmung 88 Prozent der IG-Metall-Mitglieder für einen unbefristeten Arbeitskampf ausgesprochen.

«Aufrufe zu Arbeitsniederlegungen sind damit jederzeit möglich», teilte die Gewerkschaft am Freitag in Hamburg mit. «Die Kolleginnen und Kollegen sind entschlossen, tariflich geregelte Arbeitsbedingungen durch Arbeitsniederlegungen zu erzwingen», sagte der Verhandlungsführer, der Rendsburger IG-Metall-Geschäftsführer Martin Bitter.

Zuvor hatte die Vestas Deutschland GmbH (Hamburg) in Reaktion auf die am Dienstag gestartete Urabstimmung bekräftigt, dass sie nicht die Absicht zu Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft habe und stattdessen Entgeltfragen ausschließlich mit dem Betriebsrat besprechen wolle.

«Vestas ist der festen Überzeugung, dass die Entscheidungsfreiheit unter enger Einbeziehung des von den Vestas-Mitarbeitenden gewählten Betriebsrats klare Vorteile gegenüber einem Tarifvertrag hat», hatte ein Sprecher mitgeteilt.

«Wir stellen den Wert von Tarifverträgen nicht in Frage, aber wir sind der festen Überzeugung, dass unser Ansatz, auch vergütungsrelevante Themen in vertrauensvoller Zusammenarbeit ausschließlich mit unserem Betriebsrat zu vereinbaren, im besten Interesse aller unserer Mitarbeitenden sowie des Unternehmens ist.»

Der Sprecher wies darauf hin, dass Vestas eine Vereinbarung vorgeschlagen habe, um die Gehälter der Service-Mitarbeiter deutlich zu erhöhen. «Der Betriebsrat hat sich jedoch, nach Diskussionen mit der IG Metall, entschieden, die vorgeschlagene Vereinbarung nicht zu unterzeichnen.»

Allerdings sind in Deutschland Tarifverträge nicht Sache der Betriebsräte. «Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein», heißt es dazu ausdrücklich im Betriebsverfassungsgesetz.

Die IG Metall beklagt seit langem, dass zwar viele Zulieferer der Windindustrie, zum Beispiel Maschinenbauer, traditionell dem Flächentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie unterliegen. Bei Herstellern und im Servicebereich habe sich die Windbranche aber bisher weitgehend verbindlichen tariflichen Regeln verweigert.
dpa
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