Demnach stieg der Dieselverbrauch bis März um 7,4 % auf 9,3 Mio. t, während der Anteil von
Biodiesel daran um sieben Prozent auf rund 500.000 t gesunken ist. Auch der Anteil von
Bioethanol war bei einem Verbrauch von 252.000 t im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent rückläufig, während der Benzinabsatz um zwei Prozent auf 4,3 Mio. t stieg.
ie eingesetzten Mengen gehen zurück, weil die Mineralölindustrie immer klimaeffizientere
Biokraftstoffe einsetzen kann, um ihren Treibhausgasausstoß zu verringern. „Die bornierte Weigerung des Bundesumweltministeriums, die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasminderung an die Realitäten im Kraftstoffmarkt anzupassen, beschneidet den
Klimaschutz im Straßenverkehr und schädigt die deutsche Biokraftstoffindustrie“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen
Biokraftstoffindustrie (VDB).
Obwohl die Mineralölwirtschaft seit Jahresbeginn 2017 verpflichtet ist, den Treibhausgasausstoß stärker zu drosseln, haben die verkauften Biokraftstoffmengen abgenommen. „Das zeigt das Ausmaß der verkorksten Regulierung, die nur dem Marktanteil fossiler Energie zugutekommt“, sagte Baumann.
Nach Ansicht des
VDB bremst das
Bundesumweltministerium die Energiewende im Verkehr gezielt aus, indem es den Marktanteil von Biokraftstoffen im Ergebnis auf etwa fünf Prozent beschränkt. Zudem plane das Ministerium eine weitere Einschränkung Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor, indem es der Ölindustrie erlauben will, Emissionsminderungen der Erdölförderung auf die Ziele für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor anzurechnen.
„Das Bundesumweltministerium stellt aktiv einen Marktanteil fossiler
Kraftstoffe von etwa 95 Prozent sicher. Es verhindert damit zulasten des Klimaschutzes die Nutzung von Elektromobilität und Biokraftstoffen“, sagte Baumann.
Ab dem Jahr 2020 ist die Mineralölindustrie in Deutschland durch die Treibhausgas (THG)-Quote verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Kraftstoffe um sechs Prozent im Vergleich zum Jahr 2010 zu senken. Dazu sollte sie eigentlich Erneuerbare Energien einsetzen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf der neuen Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) dürfen die Mineralölkonzerne jedoch 1,75 Prozent mit UER-Maßnahmen erfüllen.
Die übrigen 4,25 Prozent der THG-Quote bleiben für emissionsarme Kraftstoffe und Antriebe wie E-Mobilität, Biokraftstoffe, Wasserstoff und Erdgas übrig. Die fehlende Erhöhung der THG-Quote sorgt dafür, dass der Marktanteil von erneuerbarer Energie kontinuierlich sinkt.