Hintergrund sind sogenannte Veränderungssperren: Die Koalition will mit Änderungen im Planungsrecht den Bau weiterer Anlagen für zwei Jahre grundsätzlich untersagen und zugleich Ausnahmen zulassen. Die Veränderungssperren sollten nach dem von
SPD, Grünen und SSW eingebrachten Entwurf aber nicht auf Windanlagen beschränkt werden, rügte die CDU. Dies gehe zu weit.
Eine allgemeine Ermächtigung für landesweite Veränderungssperren trage die
CDU nicht mit, weil dies auch wichtige Verkehrsprojekte oder Industrieansiedlungen betreffen könnte, teilte Fraktionschef Daniel Günther mit. Koalition und CDU wollen mit der geplanten Gesetzesänderung einen geordneten Ausbau der
Windenergie ermöglichen und Wildwuchs verhindern. Sie reagieren damit auf Urteile, mit denen das Oberverwaltungsgericht im Januar Regionalpläne des Landes gekippt hatte.
Das OVG hatte unter anderem gerügt, dass von der Ausweisung von Windeignungsflächen von vornherein jene Gemeinden ausgeschlossen wurden, die sich gegen Windkraftnutzung auf ihrem Gebiet entschieden hatten. Dies dürfe nicht allein ein Ausschlusskriterium sein. (dpa/lno)