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06.05.2015 | 06:54 | Windenergieausbau Rheinland-Pfalz 

Windradbau muss keine Rücksicht auf Wetterradar nehmen

Trier - Der Deutsche Wetterdienst kann den Bau von Windrädern in der Nähe eines Wetterradars in Neuheilenbach (Eifelkreis Bitburg-Prüm) nicht verhindern.

Windradbau in Rheinland-Pfalz
(c) proplanta
Zwar könnten die geplanten drei Windräder in rund zehn Kilometer Entfernung die Radarmessungen stören, teilte das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit.

Die Klage des Wetterdienstes werde aber trotzdem abgewiesen. Es sei technisch möglich, falsche Messwerte auszuschließen und Beeinträchtigungen dadurch zu verringern, urteilten die Richter (Az.: 6 K 869/14.TR).

Das Gericht stützte sich auf ein Sachverständigen-Gutachten. Darin heißt es, es könne zu Fehlmessungen mit Auswirkungen auf die Gewitter- und Hagelerkennung kommen. Solchen Fehlern könne aber durch «eine geeignete Veränderung der Datenverarbeitung des Wetterdienstes entgegengewirkt werden».

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hatte die Errichtung der Windräder genehmigt, daher klagte der Wetterdienst gegen den Kreis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Wetterdienst hat bundesweit 18 Wetterradaranlagen. In Neuheilenbach steht das einzige Radar in Rheinland-Pfalz. (dpa/lrs)
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