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17.04.2009 | 01:33 | EEG-Novelle 

EEG-Novelle: Biogasbetreibern droht Massensterben

Berlin - Durch die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) könnten schon bald Hunderte Betreiber von großen Biogasanlagen in der Bundesrepublik in den Ruin getrieben werden.

Biogasanlage
(c) proplanta
Die bereits seit Januar 2009 in Kraft getretene EEG-Novelle führt zu hohen Einnahmerückgängen für große Biogasanlagenparks. Damit stehen viele Betreiber kurz vor der Insolvenz. Stein des Anstoßes ist hierbei die vom Gesetzgeber vorgesehene stärkere Förderung des kleinteiligen Biogasanlagenbaus in ländlichen Regionen. Als Folge daraus werden vor allem Großanlagen zunehmend unattraktiv für Privatanleger, die in der Vergangenheit Investitionen über mehrere Hundert Mio. Euro in diesen Bereich gesteckt haben. Problematisch ist, dass die Vergütungen für Ökostrom aus großen Biogasanlagen erheblich niedriger sind als die für Kleinanlagen.

"Es ist bislang ein Präzedenzfall in der Bundesrepublik, dass ein Gesetz wie namentlich das EEG nachträglich rückwirkend abgeändert wird, also keine Investitionssicherheiten sowie auch kein Bestandsschutz für entsprechende Biogasanlagen gelten. Der Gesetzgeber hat versagt und aus unserer Sicht das Gesetz verkorkst", kritisiert Thomas Hauthal, Geschäftsstellenleiter der Biogasunion e.V. http://www.biogasunion.de, auf Nachfrage von pressetext. Dennoch sollte erst einmal abgewartet werden, welche Entscheidungen diesbezüglich von der Politik noch getroffen werden. Erst dann werde man sehen, ob dies tatsächlich das Aus für Hunderte von Anlagen bedeutet, fügt Hauthal hinzu.

Bleibt es bei den Förderungsplänen der deutschen Bundesregierung, wird befürchtet, dass die ehrgeizigen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien stark gefährdet wären. Darüber hinaus wäre dies auch ein herber Rückschlag für die Klimaschutzziele - und das, obwohl Biomasse in den vergangenen Jahren mit vier Prozent an der Gesamtstromproduktion enorm an Bedeutung gewonnen hat. Das EEG sichert Produzenten von Strom aus regenerativen Energiequellen wie Wind, Wasser, Sonne, Geothermie und Biomasse über zwanzig Jahre feste Vergütungssätze je Kilowattstunde, die zum größten Teil weit über den üblichen Marktpreisen für konventionell erzeugten Strom liegen. Für große Biogasanlagen soll die Zusicherung fester Vergütungssätze allerdings nicht oder nur im begrenzten Maße gelten.

Wie das Handelsblatt heute, Donnerstag, berichtet, betrifft die mit der Novelle einhergehende Kürzung auch bestehende große Biogasanlagen, und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um aus einzelnen kleineren Einheiten zusammengelegte Großanlagen handelt. Aus Sichtweise des Bundesumweltministeriums entspricht dies einem Umgehungstatbestand. Biogasanlagen-Betreiber, die zum Beispiel ihr Großprojekt in mehrere Module aufteilen, um für jede einzelne Einheit höhere Vergütungen zu kassieren, handeln rechtsmissbräuchlich, so das Ministerium. Mit der EEG-Novelle werden Anlagenparks daher wie eine große Einheit betrachtet und sind daher mit einer Kürzung der Vergütungen um bis zu 45 Prozent konfrontiert. "Hier zeigt sich, wie gravierend sich der gelöste Bestandsschutz auswirkt. Da das Bundesverfassungsgericht dies bestätigt hat, muss man wohl oder übel damit leben", so Hauthal gegenüber pressetext.

Wegen der geänderten Gesetzeslage werden einstige Prestigeprojekte nun zu Problemfällen. Prominent ist der größte Biogasanlagenpark in Penkun in Mecklenburg-Vorpommern. Der Betreiber hat die 20-Megawatt-Anlage schon auf fünf Megawatt heruntergefahren, um höhere Vergütungen zu erzielen. Inzwischen reichen die Einnahmen nur noch aus, um die variablen Kosten zu decken. Den Biogas-Boom sieht Olaf Brandes vom Anlagenbauer EnviTec Biogas http://www.envitec-biogas.de im pressetext-Gespräch aber nicht gefährdet: "Es gibt viele Ausschreibungen und eine große Nachfrage. Das EEG sehen wir daher als positive Chance." (pte)
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