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03.07.2023 | 03:53 | Strommarkt 

Erlösabschöpfung: Einnahmen bleiben wohl deutlich hinter Erwartung zurück

Berlin - Am vergangenen Freitag (30.6.) endete die im Rahmen des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) eingeführte Erlösabschöpfung im Stromsektor.

Energiepolitik
(c) proplanta
Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sind die Erträge daraus weit hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurückgeblieben. Der Mechanismus habe sich als „weitgehend wirkungslos“ erwiesen. Berechnungen des Verbandes zufolge lagen die Abschöpfungen im gesamten ersten Halbjahr 2023 in einem sehr niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.

„Die rund 20 Mio Euro in den vergangenen sechs Monaten sind nur ein minimaler Bruchteil der von der Politik erwarteten Erlöse“, stellte BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter in Berlin fest. Das stehe in „keinem Verhältnis zum Bürokratieaufwand“. Auch seien die Power-Purchase-Agreements-(PPA)-Geschäfte, also die Stromkaufvereinbarungen, nahezu vollständig zum Erliegen gekommen, kritisierte Peter.

Laut BEE hat nicht die Erlösabschöpfung, sondern das Plus an eingespeisten günstigen erneuerbaren Energien den Strommarkt entspannt. Als Beispiel führt der Verband den Dezember 2022 an: In der ersten Monatshälfte habe der Anteil Erneuerbarer an der Stromerzeugung nur 25 % betragen; viel Strom sei nach Frankreich geflossen und die Temperaturen seien niedrig gewesen, wodurch die Strompreise hoch gewesen seien.

In der zweiten Hälfte sei der Anteil der Erneuerbaren auf fast 60 % gestiegen, und das Preisniveau um deutlich mehr als die Hälfte gegenüber den ersten beiden Dezemberwochen gesunken. „Die Fehler aus dem letzten Jahr dürfen sich bei der europäischen und nationalen Reform des Strommarktdesigns nicht wiederholen“, mahnte die BEE-Präsidentin.

Die Bundesregierung verzichtete angesichts der Entspannung bei den Energiepreisen auf eine Verlängerung der zeitlich befristeten Regelung im Zuge des StromPBG. Die Erlösabschöpfung blieb damit auf die ersten beiden Abrechnungszeiten begrenzt; das sind die Zeiträume vom 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 sowie vom 1. April 2023 bis 30. Juni 2023.
AgE
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