(c) proplanta Der Weg dafür sei am Dienstag von der Landesregierung frei gemacht worden, teilte das Ministerium in Erfurt mit. Thüringen hatte eine Länderklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genutzt, um das zu ermöglichen. Energieminister Bernhard Stengele (Grüne) erhoffe sich davon, dass relativ kurzfristig mehr Freiflächen für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen.
Genutzt werden sollen sogenannte benachteiligte landwirtschaftliche Flächen, auf die die EEG-Förderung ausgeweitet werde. Das sind Flächen, die wegen ihrer klimatischen Bedingungen oder Bodenqualität nur schwache Erträge liefern. In Thüringen gehörend die Hochlagen des Thüringer Waldes dazu.
«Wo immer wir in Thüringen noch Potenziale beim Ausbau der Erneuerbaren Energien heben können, sollten wir zupacken», sage Stengele nach Ministeriumsangaben. Mit der neuen Regelung stiege der Anreiz, Solarprojekte auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen umzusetzen. Dabei würden Naturschutz, Flächenverfügbarkeit und angemessene Projektgröße berücksichtigt.
Laut Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij (Linke) eignet sich nur ein begrenzter Teil der benachteiligten Flächen als Energieacker; sie würden auch nicht uneingeschränkt geöffnet. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien dürfe zudem nicht zum Verlust fruchtbaren Ackerbodens führen, erklärte sie.
Nicht für Solarprojekte genutzt werden können nach Angaben der Landesregierung naturschutzrelevante Flächen wie Natura 2000 Gebiete oder Naturschutzgebiete. Die mögliche Größe eines einzelnen Projektes würde auf maximal 90 Megawatt begrenzt. Zudem solle der jährliche landesweite Zubau geförderter Solaranlagen auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen bei 180 Megawatt gedeckelt werden. Laut Energieministerium gibt es derzeit rund 56.000 Solaranlagen zur Stromerzeugung in Thüringen - das Gros sind mit 50.000 Dach- und einige Fassadenanlagen.
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