Für den Fachverband Holzenergie (FVH) muss die pauschale Grenze des Biomasseanteils im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) „gestrichen werden“. Das hat der Verband am Dienstag (19.8.) bei einer Pressekonferenz erneut gefordert, die im Vorfeld des 23. Fachkongresses Holzenergie digital abgehalten wurde.
Der diesjährige Kongress findet vom 26. bis 27. September in Würzburg statt. Dem Gesetzentwurf zufolge ist der Anteil der Biomasse an der jährlich erzeugten Wärmemenge in neuen Wärmenetzen ab Januar 2024 abhängig von der Länge der Netze begrenzt; und zwar in 20 km bis 50 km langen Wärmenetzen auf maximal 35 % und solchen von mehr als 50 km Länge auf maximal 25 %.
„Die moderne Holzenergie kann einen ganz wichtigen Beitrag zur Wärmewende, mit regionaler Wertschöpfung, leisten“, betonte der FVH-Vorstand Sebastian Henghuber vor den Journalisten. Die Politik sollte laut Henghuber daher „nicht nur Ziele vorgeben, sondern auch Erfüllungsoptionen ermöglichen“. Aus Sicht des Verbandes dürfe die Holzenergie weder bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), der Prozesswärmeförderung noch bei den Wärmenetzen in Deutschland eingeschränkt werden.
Der Gesetzentwurf für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze war Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es ist geplant, dass der Bundesrat sich in der nächsten Sitzung am 29. September erstmals damit befasst. Das Gesetz soll laut Bundesbauministerium zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten.
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