Verkehrsminister Christian Pegel (
SPD) sagte bei der Einbringung seines Entwurfes am Donnerstag im Landtag, dies habe bisher kein anderes Bundesland so festgeschrieben.
Dem
Gesetzentwurf zufolge müssen die Unternehmen künftig den Gemeinden und Anwohnern im Umkreis von fünf Kilometern um einen
Windpark eine Geschäftsbeteiligung von mindestens 20 Prozent anbieten.
Sollten Kommunen eine Beteiligung, die auch das Risiko des Verlustes des eingebrachtem Kapital birgt, nicht wünschen, müssen die Unternehmen einen festgelegten Teil ihres Gewinns aus dem Windpark als Ausgleichsabgabe an die Kommune abführen. Privatpersonen muss in diesem Fall ein Sparprodukt einer Bank angeboten werden.