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08.11.2023 | 02:14 | Windkraftausbau 

Neue Gesetze für Windkraft und Wälderschutz

Saarbrücken - Im Saarland soll es nach Aussage von Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke (SPD) zu einer «fairen Verteilung» von Windkraftanlagen in den 52 Kommunen kommen.

Windenergie
Klima schützen, Energie sichern, Wald erhalten: Unter diesem Motto will die saarländische Landesregierung den Ausbau von Windenergie vorantreiben. (c) proplanta
Deshalb sieht ein neues Gesetz, mit dem ein Ausbau von 2 Prozent der Landesfläche erreicht werden soll, eine Kappungsgrenze von 3,46 Prozent bei der Zuweisung von Flächenzielen vor. Eine Analyse habe ergeben, dass die Flächenpotenziale der Gemeinden zwischen 0 und über 10 Prozent variieren. «Im Norden geht viel, im Süden wenig», bilanzierte der Minister vor Journalisten am Dienstag. Gemeinden mit besonders viel Potenzial wie etwa Losheim sollen durch die Deckelung und Verteilung entlastet werden.

Gleichzeitig will das Saarland schneller und etwas mehr als vorgeschrieben die nötigen Flächen für Windenergienutzung ausweisen. Bereits bis Ende 2030 sollen 2 Prozent der Landesfläche für Windräder zur Verfügung stehen - vom Bundesgesetzgeber gefordert sind 1,8 Prozent bis Ende 2032.

Begleitet werden soll das neue saarländische Flächenzielgesetz von einem Gemeindebeteiligungsgesetz. Es verpflichtet die Betreiber von Windenergie- und Freiflächenanlagen, eine Abgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Kommune zu zahlen. Bei einer 6-Megawatt-Anlage und 2.000 Benutzungsstunden käme man auf etwa 24.000 Euro Einnahmen pro Jahr. Das Geld könnten die Gemeinden dann für Gemeinwohlprojekte verwenden.

Ganz bewusst habe man sich gegen eine unmittelbare Beteiligung der Bürger wie etwa bei Energiegenossenschaften entschieden, weil ein solches Modell nicht die gesamte Breite der Bevölkerung abdecke. «Es ist nicht jeder in der Lage, sich an einer Energieanlage zu beteiligen», sagte Barke. Er erhofft sich durch die Regelung über die Kommune, dass dadurch auch die Akzeptanz der Bevölkerung für Windkraftanlagen steigen werde.

Nach Angaben von Umwelt- und Klimaministerin Petra Berg (SPD) ist zudem eine Änderung des Waldgesetzes geplant: «Es soll dazu helfen, Klima zu schützen, Energie zu sichern und Wald zu erhalten.» Statt wie bislang etwa auf die Besitzart abzustellen, seien nun klare Kriterien genannt, die von wesentlicher Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im Wald seien.

Auch Natura-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Kernzonen der Biosphäre Bliesgau und der Nationalpark werden für die Ausweisung von Windenergieanlagen ausgenommen. «In Summe werden deshalb rund 85.000 Hektar Wald nicht in Anspruch genommen», sagte Berg. Das bedeute, dass 88 Prozent der Waldflächen für die Ausweisung von Windkraftanlagen nicht in Frage kämen.

Außerdem soll eine Walderhebungsabgabe eingeführt werden, die eine schnelle Projektabwicklung und zielgenaue Erstaufforstung gewährleistet. «Mit dem Dreiklang dieser Gesetze zeigen wir, dass es geht, erneuerbare Energien auszubauen, aber zugleich den wichtigen Naturhaushalt, den Wald, zu schützen und alles in Einklang zu bringen», so die Ministerin. Die Gesetzesentwürfe befänden sich aktuell in der externen Anhörung und sollen Anfang 2024 in den Landtag eingebracht werden.
dpa/lrs
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