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24.06.2014 | 18:15 | Erneuerbare-Energien-Gesetz 

Ökostrom-Reform: Alle Änderungen im Überblick

Berlin - Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit 14 Jahren klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas mit Milliarden-Summen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz
(c) Eisenhans - fotolia.com
Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt derzeit netto 218 Euro EEG-Umlage im Jahr, Betreiber von Wind-, Solar- und Biogasanlagen erhalten auf 20 Jahre garantierte Vergütungen. Nun soll es zusammen mit anderen Änderungen die erste große Energiewende-Reform der großen Koalition geben.

Ziele


Es gibt bereits mehr als 4.000 EEG-Vergütungssätze - immer wieder wurde die Förderung gekürzt oder Boni verändert. Den zum Anschlussdatum gültigen Fördersatz gibt es auf 20 Jahre garantiert. Die Reform soll die Abkehr von garantierten Zahlungen einleiten. So soll die Vergütung für neue Anlagen auf 12 Cent je Kilowattstunde im Schnitt sinken. Von 25 Prozent der Stromerzeugung soll der Ökostromanteil günstiger als bisher auf 40 bis 45 Prozent bis 2025 und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Ab 2017 soll es Ausschreibungsmodelle geben - den Zuschlag für einen Windpark könnte dann das günstigste Angebot bekommen.

Windenergie


Es soll einen jährlichen Zubau von 2.500 Megawatt (MW) geben, die Anfangsvergütung nur noch 8,9 Cent je Kilowattstunde betragen. Förderkürzungen gelten für alle Anlagen, die nach dem 23. Januar genehmigt wurden. Wird der Korridor überschritten, gibt es für alle darüberliegenden Windräder automatisch weniger Geld. Der Austausch alter durch leistungsstärkere Anlagen an bestehenden Standorten wird nicht in den 2.500-Megawatt-Deckel einbezogen.

Mindestabstand


Die Bundesländer sollen bis Ende 2015 die Möglichkeit bekommen, Mindestabstände zwischen Windrad und einer Wohnbebauung festzulegen, Bayern schwebt das Zehnfache der Windradhöhe vor - das kann im Endeffekt bis zu zwei Kilometer Abstand bedeuten.

Windkraft im Meer


Hier soll es zwar eine hohe Anfangsvergütung von rund 18 Cent je Kilowattstunde geben, aber die Ziele werden gekürzt. Statt 10.000 Megawatt sollen nur noch 6.500 Megawatt bis 2020 installiert werden und 15.000 Megawatt bis zum Jahr 2030.

Biomasse


Auch wegen der Zunahme von Maisanbauflächen soll der Zubau auf nur noch 100 Megawatt pro Jahr gedeckelt werden. Neue Anlagen sollen mit Abfall- und Reststoffen gefüttert werden.

Eigenstrom


Die Kosten für die Bürger steigen auch, weil in Zeiten hoher Preise viele Unternehmen Strom selbst erzeugen und verbrauchen. Damit sind sie von EEG-Umlage und Netzentgelten befreit. Um diese Schieflage und entsprechende Strompreisbelastungen zu mindern, sollen neue Eigenstromversorger eine Mindestabgabe, eine Art «Energie-Soli»zahlen: Zunächst ab August 30 Prozent, ab 2017 dann dauerhaft 40 Prozent der regulären EEG-Umlage von 6,24 Cent je Kilowattstunde, das wären 2,5 Cent je selbst verbrauchter Kilowattstunde. Ausgenommen bleiben aber kleine Solaranlagen bis 10 Kilowatt auf dem Hausdach.

Industrie-Rabatte


Belasten ebenfalls die EEG-Umlage und damit die Strompreise. Das System wird nach zähen Verhandlungen mit der EU-Kommission umgestellt. Knapp 1.700 Firmen könnten noch Rabatte bekommen, das Volumen soll bei rund fünf Milliarden Euro liegen.
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