Viele Bürger würden aus bürokratischen Gründen die Installation von Solaranlagen - insbesondere auf Wohngebäuden - scheuen, heißt es darin. Es bedürfe daher «weiterer Impulse», um den
Ausbau der
Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen.
Das Ministerium schlägt dazu unter anderem eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus Solaranlagen, den Wegfall von Steuererklärungspflichten und einen niedrigeren Umsatzsteuersatz bei der
Lieferung von Photovoltaikanlagen vor.
Auch sollen nach dem Willen des Finanzministeriums Lohnsteuerhilfevereine künftig auch zu steuerlichen Fragen, die mit Solaranlagen zusammenhängen, beraten dürfen. Dafür soll ihre Beratungsbefugnis erweitert werden. Nach derzeitiger Rechtslage haben diese Vereine unter anderem dann keine Befugnis, zu beraten, wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze entstehen. Das sei bei Photovoltaikanlagen, mit denen Strom in das Netz eingespeist werde, regelmäßig der Fall, heißt es in dem Papier. So dürfen nach der aktuellen Regelung Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder bei der Installation einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt nicht beraten. Das Ministerium plant dem Papier zufolge, die Beratungsbefugnis bis zu dieser Leistungsgrenze zu erweitern.
Die anvisierte Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem
Betrieb von Photovoltaikanlagen soll laut Entwurf für Anlagen auf Einfamilienhäusern von bis zu 30 Kilowatt und bis zu 15 Kilowattt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern gelten.
Nach dpa-Informationen ist das Maßnahmenpapier aus dem Haus von Christian
Lindner (FDP) innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt. Auch das Bundeswirtschaftsministerium plant, neben der
Stromerzeugung aus Biogas auch die Stromgewinnung aus Solarkraft auszuweiten. Ein entsprechender Vorschlag sei an die anderen Ministerien verschickt worden, verlautete am Dienstag aus dem Haus von Minister Robert
Habeck (Grüne). Dazu sollen mehrere Gesetze geändert werden.
So soll es etwa eine Krisensonderausschreibung für Solaranlagen mit einem Volumen von 1.500 Megawatt geben, um den Ausbau voranzutreiben. Diese Maßnahme ist für 15. Januar vorgesehen. Zudem sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums Regelungen zur Begrenzung der
Einspeisung aus Solaranlagen ins Netz früher wegfallen als geplant.