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13.08.2007 | 14:11 | Lebensmittelkennzeichnung 

Qualitätsnormen und Kennzeichnungsvorschriften bei Obst und Gemüse tragen zu hohem Qualitätsniveau bei

Stuttgart - Der Obst- und Gemüsemarkt ist international und wie kaum ein anderer Sektor geprägt durch eine grenzenlose Vielfalt an Erzeugnissen.

Gemüse
(c) proplanta
Rund 70 Prozent des in Deutschland verzehrten Obstes und rund 60 Prozent des Gemüses werden aus anderen EU-Ländern oder aus Drittländern eingeführt", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Montag (13. August) in Stuttgart.

Der Fruchthandel könne nur funktionieren, wenn jeder, der Ware einkauft, vom Früchteimporteur, Großhändler oder Einzelhändler bis zum Verbraucher, sich darauf verlassen kann, dass er die Qualität bekommt, die er wünscht und für die er bezahlt. Da im modernen Fruchthandel die Ware kaum noch vor dem Kauf besichtigt wird und die Geschäfte überwiegend telefonisch, per Fax oder per E-Mail abgewickelt werden, ist die Einhaltung allgemein akzeptierter Qualitätsstandards und eine über alle Handelsstufen durchgängige Kennzeichnung von großer Bedeutung. "Amtliche Qualitätsnormen und Handelsklassen und die entsprechende Kennzeichnung sind wichtige Elemente der Qualitätssicherung, ohne die ein geregelter Obst- und Gemüsehandel heute kaum vorstellbar wäre", betonte Hauk.

Die Normierung von Obst und Gemüse, das heißt von Naturprodukten, möge für manchen Verbraucher, zunächst ein Widerspruch sein. Doch sei die Anwendung von Vermarktungsnormen für alle Marktbeteiligten von Vorteil: Sie bieten objektive Maßstäbe, die Käufern und Verkäufern die Verständigung über die Warenbeschaffenheit erleichtern. Sie machen das Angebot besser überschaubar und vergleichbar.

Vermarktungsnormen machen den Markt transparenter und sind Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb. Für die wichtigsten Obst- und Gemüsearten, die in frischem Zustand gehandelt werden, gelten EG-Vermarktungsnormen. Diese beruhen auf EU-Recht und sind internationalen, weltweit gültigen Standards angepasst. Die EG-Vermarktungsnormen enthalten Bestimmungen zu den Mindesteigenschaften und Klassenkriterien, zur Größensortierung, zu den Toleranzen, zur Aufmachung, Verpackung und zur Kennzeichnung. Die EG-Vermarktungsnormen müssen auf allen Handelsstufen angewendet werden. Ausgenommen sind Erzeugnisse, die vom Erzeuger im Ab-Hof-Verkauf direkt an den Verbraucher abgegeben werden.

Für die Kontrollen im Binnenmarkt und bei der Ausfuhr von Obst und Gemüse in Drittländer sind die Kontrollstellen der Bundesländer zuständig. In Baden-Württemberg sind dies die vier Regierungspräsidien. Die Kontrollen im Binnenmarkt werden stichprobenartig durchgeführt, wobei die Kontrollschwerpunkte vor allem bei großen Handelsbetrieben oder Betrieben liegen, die in der Handelskette weit vorne stehen, wie z.B. Erzeugermärkte.

In Baden-Württemberg unterliegen rund 6.000 Betriebe, die mit Obst und Gemüse handeln, der amtlichen Qualitätskontrolle, davon rund 600 Großhandelsbetriebe und rund 5.400 Einzelhandelsbetriebe. Diesen statteten die amtlichen Qualitätskontrolleure im vergangenen Jahr 2.838 Kontrollbesuche ab (1.199 im Großhandel und 1.639 im Einzelhandel).

Verstöße gegen die Vermarktungsnormen wurden im Großhandel bei 16 Prozent, im Einzelhandel bei 11 Prozent der Kontrollbesuche festgestellt. Partien, bei denen Verstöße gegen die Vermarktungsnormen festgestellt werden, unterliegen zunächst einem Vermarktungsverbot. Sie müssen entweder normengerecht aufbereitet werden und können dann auf dem Frischmarkt verkauft werden, oder sie müssen industriell verwertet bzw. ganz aus dem Verkehr gezogen werden. In gravierenden Fällen wurde gegen die Besitzer ein Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Aufgrund von internationalen Verpflichtungen müssen grundsätzlich alle zum Export in Länder außerhalb der EU vorgesehenen Obst- und Gemüsepartien von der zuständigen Behörde kontrolliert werden. Die Exportkontrollen erfolgen auf Anforderung der Exportbetriebe und sind gebührenpflichtig. 2006 wurden insgesamt 1.106 für den Export bestimmte Obst- und Gemüsepartien kontrolliert, das entspricht einer Menge von 4.388 Tonnen. Den größten Anteil daran hatte Obst mit 1.038 Partien bzw. 4.344 Tonnen und hier wiederum Äpfel mit 899 Partien beziehungsweise 3.822 Tonnen. Mit großem Abstand folgten Birnen mit 81 Partien beziehungsweise 326 Tonnen.

Der größte Teil des exportierten Kernobstes stammte aus dem Bodenseegebiet, die wichtigsten Bestimmungsländer waren Russland und die Schweiz. Insbesondere aus dem badischen Landesteil wurden Spargel und Steinobst (Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen, Kirschen usw.) exportiert, wichtigstes Bestimmungsland war die Schweiz.

Die amtlichen Qualitätskontrollen tragen zu einem hohen Qualitätsniveau bei und dienen Erzeugern, Handel und Verbrauchern. Mit den Kontrollen beim Export in Drittländer erbringen die amtlichen Kontrollstellen eine wichtige Dienstleistung gegenüber der heimischen Obst- und Gemüsewirtschaft. Gleichwohl setzt sich die Landesregierung im Zuge der aktuellen Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse für eine deutliche Vereinfachung der EG-Normen ein. Sie ist der Auffassung, dass eine einfache Rahmennorm, die alle wichtigen Obst- und Gemüsearten umfasst und die die wichtigsten Bereiche wie Mindesteigenschaften und Kennzeichnungsvorschriften regelt, ausreicht.

Für eine weitergehende qualitative Differenzierung und die Auslobung besonderer Qualitäten, beispielsweise im Premiumbereich, soll dagegen die Wirtschaft künftig mehr selbst Sorge tragen. Mit den Beschlüssen des EU-Agrarministerrates zur Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse vom 12. Juni 2007 wurde die Möglichkeit einer solchen Vereinfachung eröffnet. Die Landesregierung erwartet, dass diese von der EU-Kommission nun auch konsequent umgesetzt wird. (PM)
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