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30.01.2013 | 09:47 | Ökostrom-Abgabe 

Gericht vertragt Entscheidung über Ökostrom-Umlage

Chemnitz - Über eine Musterklage gegen die Ökostrom-Abgabe entscheidet das Chemnitzer Landgericht erst am 22. März.

Ökostrom-Umlage
(c) proplanta
«Ich habe mir noch keine abschließende Meinung gebildet», sagte die Vorsitzende Richterin Petra Kürschner zur Verhandlung am Dienstag. Der Textilhersteller Vowalon aus dem sächsischen Treuen hält die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig. Das Unternehmen entrichtet die Abgabe über den Strompreis an den regionalen Energieversorger enviaM aus Chemnitz und klagt auf Rückzahlung. Richterin Kürschner will auch eine Gerichtsentscheidung in gleicher Angelegenheit abwarten, die für Februar in Stuttgart angekündigt ist.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie unterstützt Vowalon vor Gericht und verweist auf ein Urteil aus dem Jahr 1994 gegen den sogenannten Kohlepfennig. Dieser Aufschlag auf den Strompreis war zur Subventionierung des Steinkohleabbaus eingeführt worden. Das Bundesverfassungsgericht sah darin eine unzulässige Sonderabgabe. Vowalon hat angekündigt, wenn nötig durch alle gerichtlichen Instanzen zu gehen.

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hatte am Montag vorgeschlagen, die Ökostrom-Umlage ab August für zwei Jahre gesetzlich zu begrenzen. Die Abgabe soll demnach in diesem und im kommenden Jahr beim gegenwärtigen Wert von 5,287 Cent pro Kilowattstunde festgeschrieben werden und danach höchstens um 2,5 Prozent pro Jahr steigen. Außerdem will Altmaier die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen reduzieren und die Mindestumlage für diese Betriebe «maßvoll» erhöhen. (dpa)
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