Derzeit darf Rapsöl aus Deutschland zwar zu Biodieselherstellung genutzt werden, der dann innerhalb Deutschlands gehandelt und verwendet werden kann. Ins europäische Ausland darf er jedoch nach dem Willen der
EU-Kommission nicht verkauft werden. Große Mengen der deutschen
Rapsernte des Jahres 2012 können somit nicht mehr in den Biodieselmarkt fließen. „Die jetzige Regelung benachteiligt einseitig die deutsche Biodieselindustrie und verstößt gegen den europäischen Grundsatz des freien Binnenmarktes. Da nur die Rapsernte des Jahres 2012 betroffen ist, fordern wir von der EU-Kommission, eine Übergangsregelung zu schaffen“, sagte Detlef Evers, Präsident des VDB.
Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2009 die Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsregelung für
Biokraftstoffe in nationales Recht umzusetzen. Dieser Verpflichtung war Deutschland als einziges Land rechtzeitig Anfang des Jahres 2011 nachgekommen. Nach der Verordnung dürfen für die Rohstoffgewinnung für Biokraftstoffe keine schützenswerten Flächen wie ehemalige Regenwälder genutzt werden; zudem müssen Biokraftstoffe mindestens 35 Prozent weniger
Treibhausgase ausstoßen als fossile Kraftstoffe.
In der Folge sind in Deutschland Zertifizierungssysteme aufgebaut worden, mit denen die Regelungen im Detail umgesetzt und kontrolliert werden. Zwischen den EU-Vorgaben und der deutschen Umsetzung bestehen minimale inhaltliche Unterschiede. Trotzdem erklärte die EU-Kommission im Sommer des Jahres 2012 – also während der Rapsernte, dass die bis dahin bestehenden deutschen Zertifizierungssysteme nicht den EU-Anforderungen entsprechen.
„Jahrelang hat sich die Kommission nicht um diese Fragen gekümmert und hat zugelassen, dass in manchen Mitgliedsstaaten die Nachhaltigkeitsverordnung nicht umgesetzt wurde. Und dann wird Deutschland und der deutschen Biokraftstoffindustrie als Vorreiter in Nachhaltigkeitsfragen von der Europäischen Kommission ein riesiger Knüppel zwischen die Beine geworfen – das fördert weder eine nachhaltige Produktion noch ist es verhältnismäßig“, sagte Evers.
Die vom VDB vorgeschlagene Übergangsregelung sieht vor, dass die Kommission die Zertifizierung nach den deutschen Vorgaben für die Rapsernte des Jahres 2012 zulässt. Ab der Ernte im Sommer 2013 sollten dann in Deutschland Regelungen gelten, die an die EU-Vorgaben angepasst sind. Die danach erforderliche erneute Zertifizierung würde die deutschen Unternehmen zwar stark finanziell belasten, wäre aber besser als eine langwierige Auseinandersetzung mit der Kommission.
„Es kann nicht sein, dass die EU-Kommission ohne ersichtlichen Grund eine praktikable und vertretbare Übergangsregelung verweigert, obwohl ihr das Thema jahrelang vollkommen egal war“, sagte Evers. (vdb)