Weitere 834 mal stellten sie Angler, die ihre Angelerlaubnis für die Küsten- oder Binnengewässer nicht bei sich hatten, teilte das Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock am Mittwoch mit.
Die Verletzung der Fischereischeinpflicht gehöre zu den häufigsten Delikten, denen haupt- und ehrenamtliche Fischereiaufseher sowie die Wasserschutzpolizei auf die Spur kommen, hieß es. Insgesamt habe es im vorigen Jahr 1.563 Anzeigen wegen der Verletzung fischereirechtlicher Vorschriften gegeben.
Im Vergleich zu den Jahren 2012 und 2013 hätten die Anzeigen deutlich zugenommen. Ein Grund sei, dass die knapp 300 ehrenamtlichen Fischereiaufseher wieder dem Landesamt unterstellt wurden. Nach der Kreisgebietsreform waren sie zeitweilig den Landkreisen zugeordnet worden. Allein die Ehrenamtlichen hätten im vorigen Jahr 18.255 Angler und Fischer kontrolliert und dabei 563 Anzeigen aufgenommen.
Hauptaufgaben der Fischereiaufsicht seien die Kontrolle der Fischerei- und Angelscheine, der Mindestmaße der gefangenen Fische und die Einhaltung der Schonzeiten und Schongebiete. (dpa/mv)