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06.12.2010 | 01:56 | Gentechnik 
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USA: Neue Runde im Rechtsstreit um gentechnisch veränderte Zuckerrüben

Aachen - Ein US-amerikanisches Gericht hat die Vernichtung bereits ausgepflanzter gentechnisch veränderter Zuckerrüben angeordnet.

Zuckerrübe
(c) proplanta
Die Anzucht von Stecklingen zur Saatgutproduktion war im September von der US-Landwirtschaftsbehörde genehmigt worden. Noch ist offen, ob 2011 in den USA ein Anbau von gv-Zuckerüben unter Auflagen möglich ist.

Am 13. August 2010 hatte ein Distriktgericht in Kalifornien die 2005 erteilte Erlaubnis zum Anbau der gv-Zuckerrüben aufgehoben, da mögliche Umweltauswirkungen nicht umfassend genug berücksichtigt worden seien. Vor einer weiteren landwirtschaftlichen Nutzung müsse zunächst eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Um trotz der ausgesetzten Anbauzulassung Saatgut produzieren zu können, hatten die KWS Saat AG und andere Züchtungsunternehmen anschließend bei den amerikanischen Landwirtschaftsbehörden eine Genehmigung für die Anzucht von Stecklingen beantragt und diese im September erhalten.

Dagegen legten Umwelt- und Naturschutzorganisationen erneut Klage ein, der das kalifornische Gericht nun entsprach. Noch ist offen, ob die gv-Zuckerrüben-Stecklinge  tatsächlich vernichtet werden müssen. Nach einem Einspruch eines Unternehmens wird in der nächsten Woche eine höhere Gerichtsinstanz die Entscheidung überprüfen.

Vor dem Hintergrund anhaltender rechtlicher Auseinandersetzungen ist es derzeit unklar, ob gv-Zuckerrüben in den USA auch 2011 angebaut werden dürfen. Die von dem kalifornischen Gericht im August angeordnete umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung wird frühestens im Mai 2012 abgeschlossen sein. Bis dahin, so der Vorschlag des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums (USDA) soll ein Anbau unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Deren Einhaltung wird von der zuständigen Behörde (APHIS) überwacht.

Die Auflagen, die von Landwirte und Saatgutunternehmen einhalten einzuhalten sind,  sollen dafür sorgen, dass Auskreuzungen in konventionelle Rüben sowie Vermischungen nach der Ernte vermieden werden. Zusammen mit zwei weiteren Alternativen liegt der Vorschlag des Ministeriums für solche Anbauregeln derzeit öffentlich aus. Bis zum 6. Dezember können Kommentare und Änderungsvorschläge abgegeben werden. Danach wird endgültig entschieden, ob und unter welchen Bedingungen ein Anbau von gv-Zuckerrüben 2011 möglich ist.

Die von dem Agrobiotech-Unternehmen Monsanto und der deutschen KWS Saat AG entwickelte gv-Zuckerrüben verfügt über eine Resistenz gegen den Herbizidwirkstoff Glyphosat (Roundup). 2007 wurden sie in den USA erstmals angebaut, 2010 stieg die Fläche auf 470.000 Hektar an.

Für die Landwirte sind herbizidresistente gv-Sorten wirtschaftlich interessant. Gegegnüber dem herkömmlichen Zuckerrübenanbau ist die Unkrautbekämpfung deutlich effektiver und kostengünstiger. (TransGen)
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Kommentare 
KOH schrieb am 13.12.2010 01:04 Uhrzustimmen(55) widersprechen(29)
In der EU findet findet die gleiche Schweinerei wie in den USA statt. Langfristuntersuchungen werden vermieden, um einen schnellen Profit zu machen. Es könnten ja auch die unliebsamen Nebenerscheinungen zu Tage treten. Langzeitauswirkungen gilt es zu vertuschen. Bis wann begreifen ALLE Landwirte, wohin die Genindustrie sie bringen will. Gott sei Dank, gibt es auch noch mutige Richter.
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