Hierzu gab sie bekannt, dass dann ein beratender Workshop mit Wissenschaftlern und Risikobewertern aus den EU-Mitgliedstaaten, der Industrie und Nichtregierungsorganisationen (NRO) abhalten wird. Der Workshop findet im Anschluss an eine öffentliche Konsultation zum Leitlinienentwurf statt.
Die Auswahl geeigneter Vergleichspflanzen stellt eine grundlegende Voraussetzung für die GMO-Risikobewertung dar. Risikobewerter weltweit verfolgen derzeit den Ansatz der vergleichenden Beurteilung der GV-Anbaupflanze mit ihrem herkömmlichen Pendant. Dabei soll festgestellt werden, ob die GV-Pflanze, beispielsweise GV-Mais, genauso sicher ist wie das nicht genetisch veränderte Pendant.
Auf Initiative des GMO-Gremiums der EFSA wurden die Leitlinien für die Antragsteller zur Auswahl geeigneter Vergleichspflanzen für die Risikobewertung von GV-Pflanzen verschärft. Für die Entwurfsfassung wurde am 15. November eine öffentliche Konsultation gestartet. Wissenschaftler und andere Interessengruppen können der EFSA bis zum 15. Januar über den folgenden Link Anmerkungen übermitteln:
Public consultation on "Guidance on Selection of Comparators for the Risk Assessment of GM Plants
Im Rahmen ihrer laufenden Konsultation mit Interessengruppen werden die EFSA-Sachverständigen auf dem Workshop im März eine Analyse der Stellungnahmen aus der öffentlichen Konsultation erörtern und Meinungen über den vergleichenden Ansatz bei der Sicherheitsbewertung von GV-Pflanzen und das zugrunde liegende Konzept der wesentlichen Gleichwertigkeit[2] austauschen.
Das GMO-Gremium überarbeitet seine Leitlinien in regelmäßigen Abständen, um wissenschaftlichen Entwicklungen und den durch die Risikobewertung gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Die EFSA führt prinzipiell immer eine öffentliche Konsultation zu ihren Leitlinienentwürfen durch, um die Interessengruppen einzubeziehen und einen Input zu den Arbeiten zur Risikobewertung zu erhalten. Dies war etwa der Fall bei den kürzlich aktualisierten Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung von GV-Anträgen, die zur Genehmigung in der Europäischen Union eingereicht wurden.
Guidance on the environmental risk assessment of genetically modified plants
Wissenschaftler, Risikobewerter, Antragsteller und Organisationen mit EU-weiter Präsenz, die Beiträge zur öffentlichen Konsultation geleistet haben und am Workshop im März teilnehmen möchten, können sich bis 15. Januar 2011 per E-Mail unter
gmo@efsa.europa.eu anmelden. Die EFSA ist sich bewusst, dass die Teilnehmerplätze auf dem Workshop begrenzt sein müssen, um den Meinungsaustausch zu erleichtern. Sie rät daher allen, die an den wissenschaftlichen Erörterungen teilnehmen möchten, sich frühzeitig anzumelden und ihr spezielles Fachgebiet im Bereich der GV-Risikobewertung anzugeben. (efsa)
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[1] Vergleichspflanzen sind die Nicht-GV-Pflanzen, mit denen die GV-Pflanze bei der Sicherheitsbewertung verglichen wird. Das Grundprinzip für die Sicherheitsbewertung von GV-Pflanzen ist die wesentlichen Gleichwertigkeit, dem zufolge die GV-Pflanze genauso sicher sein sollte wie ihr herkömmliches Pendant. Die Risikobewertung von GVO beinhaltet die Bestimmung und Bewertung von Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen der GV-Pflanze (Zusammensetzung, Ernährung oder potenzielle allergene Eigenschaften oder potenzielle Toxizität) und dem herkömmlichen Pendant.
[2] Das Konzept der wesentlichen Gleichwertigkeit wurde im Jahr 1991 von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) entwickelt.