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08.10.2010 | 12:44 | Gentechnik 

EFSA erörtert Umweltauswirkungen von genetisch veränderten Pflanzen mit Interessengruppen

Parma - Im Rahmen ihres Engagements für einen regelmäßigen offenen Dialog kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 28. und 29. September mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und Antragstellern aus dem Bereich der Gentechnik zusammen.

Gentechnik
(c) FikMik - fotolia.com
Dabei sollte der Entwurf für die aktualisierten Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genetisch veränderter (GV-)Pflanzen erörtert werden.

In Anerkennung der besonderen Interessen von Nichtregierungsorganisationen und GV Antragstellern in Verbindung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wird die EFSA die Anmerkungen der oben genannten Gruppen bei der Fertigstellung der Leitlinien berücksichtigen, deren Veröffentlichung zusammen mit einem Bericht über die öffentliche Konsultation für Ende des Jahres 2010 vorgesehen ist.

Um die Sicherheit einer genetisch veränderten Pflanze zu bewerten, für die ein Antrag auf Zulassung in der EU gestellt wurde, verlangt die EFSA von den Antragstellern die Einhaltung bestimmter obligatorischer Leitlinien. Darin ist festgelegt, welche Arten von Daten und Informationen die Antragsteller übermitteln müssen. Die UVP-Leitlinien sind das Ergebnis der über zweijährigen Arbeit von Wissenschaftlern aus ganz Europa und enthalten insbesondere Datenanforderungen zur Bewertung der Umweltverträglichkeit genetisch veränderter Pflanzen. Die Leitlinien enthalten ferner einen gesonderten Abschnitt zu den möglichen Auswirkungen genetisch veränderter Pflanzen auf die sogenannten Nichtzielorganismen, d. h. Insekten, die nicht zur Zielgruppe des von einigen genetisch veränderten Pflanzen erzeugten Toxins zählen.

Die EFSA steht in regelmäßigem offenem Dialog mit ihren Interessengruppen über die Entwicklung ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Im Dezember 2008 nahm der Rat „Umwelt“ die Schlussfolgerung an, dass die Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zu GVO (genetisch veränderten Organismen) verstärkt werden sollte. Im Sinne dieser Schlussfolgerungen hat die EFSA bereits im Jahr 2007 eine Reihe technischer Erörterungen eingeleitet, um die GVO-Sachverständigen der EFSA, Interessengruppen und technische Sachverständige aus den EU-Mitgliedstaaten zusammenzubringen.

Für den Entwurf der UVP-Leitlinien wurde Anfang des Jahres eine öffentliche Konsultation durchgeführt, in deren Rahmen 494 Anmerkungen eingegangen sind. Weitere Erörterungen mit den Mitgliedstaaten fanden im Juni dieses Jahres in Berlin statt, um sicherzustellen, dass auch deren Standpunkte berücksichtigt werden. Die Vertreter der 18 teilnehmenden Länder waren sich einig, dass die aktualisierten UVP-Leitlinien der EFSA bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit genetisch veränderter Pflanzen einen wichtigen Schritt nach vorn darstellen. (efsa)
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