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23.06.2010 | 12:37 | Gentechnikgesetz  

Gentechnikgesetz schadet Innovationsstandort Deutschland

Bonn - Das deutsche Gentechnikgesetz (GenTG) behindert die Nutzung einer weltweit anerkannten und eingesetzten Züchtungsmethode und macht den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland unmöglich.

Gentechnikgesetz
Darauf weist der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) im Vorfeld der mündlichen Verhandlung zum GenTG vor dem Bundesverfassungsgericht am 23. Juni 2010 hin und fordert eine Korrektur. Das geltende Recht weist elementare Mängel auf und schadet dem Innovationsstandort Deutschland.

Weltweit werden jährlich auf rund 134 Mio. Hektar Ackerfläche gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut. In Deutschland ist es den Pflanzenzüchtungsunternehmen durch das GenTG nur sehr eingeschränkt möglich, die modernen und weltweit anerkannten Züchtungsmethoden einzusetzen.

Deshalb kritisiert der BDP die unverhältnismäßigen Auflagen für sicher befundene Pflanzen und für eine seit Jahren international eingesetzte Züchtungsmethode. "Bisher wurden Innovationen von Deutschland aus entwickelt und weltweit umgesetzt. Deutsche Pflanzenzüchtungsunternehmen nehmen seit jeher international eine Spitzenposition ein. Mit dem Gentechnikgesetz drohen wir zunehmend, in einem wichtigen Bereich den Anschluss zu verlieren", sagt Christoph Herrlinger, stellvertretender Geschäftsführer im BDP. Um eine echte Forschungsfreiheit und Koexistenz zwischen den verschiedenen Anbauformen zu gewährleisten, sollte im allgemein zugänglichen Teil des Standortregisters nur die Gemarkung des Anbaus angegeben werden. "Gewaltbereite Feldzerstörer nutzen gegenwärtig die genauen Informationen des Standortregisters, um Versuchsergebnisse und Pflanzen zu zerstören - mit erheblichen Folgen für den Wissenschaftsstandort Deutschland", so Herrlinger weiter.  

Dagegen hält der BDP für eine Koexistenz der verschiedenen Anbauformen angemessene, kulturartenspezifische Anbauregeln für gentechnisch veränderte Pflanzen für unerlässlich. Die Regeln der guten fachlichen Praxis müssen aber wissenschaftlich fundiert sein. So ist beispielsweise die Verdopplung der Abstände für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais gegenüber ökologisch bewirtschafteten Nachbarflächen von 150 Metern auf 300 Meter wissenschaftlich nicht begründet und damit nicht nachvollziehbar. Diese Abstandsregeln machen den Anbau gentechnisch verbesserter Pflanzen in vielen Regionen Deutschlands unmöglich.

Nicht zuletzt kritisiert der BDP die verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung, die den Anbauer von gentechnisch veränderten Pflanzen einseitig belastet.  "Das ist eine reine Verdachtshaftung, die von sämtlichen Versicherern als nicht tragbar bewertet wurde", so Herrlinger.

Nach Ansicht des BDP ist das Gesetz weder geeignet, Innovationen zu fördern noch Rechtssicherheit für Unternehmen in der Züchtung und Landwirtschaft zu schaffen.  Ein Beleg dafür ist auch das Fehlen von Saatgutschwellenwerten. Der BDP kritisiert die seit Jahren für die Züchtungsunternehmen und Landwirtschaft bestehende Rechtsunsicherheit.  Saatgutproduktion erfolgt im offenen Feldanbau, und Saatguthandel ist international. Niemand kann daher eine 100prozentige Freiheit von GVO-Spuren garantieren, zumal in großem Umfang gentechnisch veränderte Futtermittel nach Deutschland eingeführt werden. Die Problematik betrifft die gesamte Züchtungsbranche in Deutschland und stellt eine existenzielle Gefahr für die hierzulande meist mittelständisch geprägte, international anerkannte Züchterlandschaft dar. Herrlinger: "Wir fordern deshalb die Politik auf, Rechtssicherheit für die Zukunftsbranche Pflanzenzüchtung zu schaffen, damit wir den dringend notwendigen Züchtungsfortschritt für eine nachhaltige Landwirtschaft auch hierzulande in die Praxis umsetzen können." (bdp)
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