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23.06.2010 | 14:57 | Gentechnikgesetz 

Bioland baut auf Fortführung und Weiterentwicklung des Gentechnikgesetzes zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft

Mainz - Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Normenkontrollklage des Landes Sachsen-Anhalt.

Gentechnikgesetz
Das Bundesland hält mehrere Regelungen des Gentechnikgesetzes für verfassungswidrig. Angegriffen werden vor allem das öffentliche Standortregister, das Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen ausweist, sowie die geltenden Haftungsregelungen.

Bioland baut auf eine Fortführung und Weiterentwicklung des bestehenden Gentechnikgesetzes zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. „Wenn das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgeben sollte, gefährdet dies die gentechnikfreie Landwirtschaft. Die Existenz der Biobauern stünde dann auf dem Spiel“, so Thomas Dosch, Präsident von Bioland. „Das Gentechnikgesetz muss weiterhin die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern sicherstellen“. Bioland fordert einen umfassenden Haftungsanspruch aller Unternehmen, die ohne Gentechnik arbeiten, wenn sie durch Verunreinigungen mit GVO geschädigt werden. Zudem muss das Standortregister mit Angabe der Flächen mit GVO-Anbau in vollem Umfang erhalten werden. „Unsere Landwirte und Imker müssen zu ihrem Schutz auch zukünftig genau wissen, wo gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden“, so Dosch.

Bioland kritisiert das Land Sachsen-Anhalt, welches an seiner Klage aus dem Jahr 2005 festhält. Statt den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft durch strenge Koexistenzregeln sicherzustellen, will das Land offensichtlich erreichen, dass Gentechnik-Anbauer größtenteils vom Haftungsrisiko befreit werden, wenn Pollen in Nachbarfelder auskreuzen. Sachsen-Anhalt vertritt damit wenige Gentech-Bauern und die Gentech-Industrie und gefährdet damit die gentechnikfreie Landwirtschaft, die die Mehrheit der Bevölkerung will. (bioland)
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