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05.11.2010 | 08:34 | Agrarrohstoffe 

OVID: Keine grundlegenden Einschränkungen der Warenterminbörsen

Berlin - Die Überarbeitung der Richtlinien zu Märkten für Finanzinstrumente (MiFID) und Marktmissbrauch (MAD) sowie die geplante EU-Verordnung zu Derivaten wird derzeit in Deutschland und in Brüssel intensiv diskutiert.

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Ein besonderes Augenmerk fällt dabei auf den Handel mit agrarischen Rohstoffen. Der Agrarsektor bildet die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und ist damit ein sensibler Bereich. Die Akteure im Agrarmarkt setzen den Börsenhandel jedoch nicht zu Spekulationszwecken ein, sondern zur Absicherung (Hedging) von Rohstoffgeschäften. Das gilt für die ölsaatenverarbeitende Industrie, den Handel und moderne Landwirtschaftsbetriebe gleichermaßen. „Börsengeschäfte mit agrarischen Rohstoffen sind leider in Verruf geraten. Zu Unrecht. Nutzen die meisten Marktteilnehmer die Börse doch, um durch Preisabsicherung ihr Risiko zu minimieren. Eine grundlegende Einschränkung des Warentermingeschäfts im Agrarhandel hätte schwerwiegende Konsequenzen“, warnt Wilhelm F. Thywissen, Vorsitzender von OVID - Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland.

Warenterminbörsen funktionieren für Landwirte, Händler und die verarbeitende Industrie sowie für die Lebens- und Futtermittelindustrie nur dann zur Absicherung der Rohstoffgeschäfte, wenn hinreichend Liquidität am Markt, d. h. genügend Handelsvolumen an der Börse vorhanden ist. Nur so ergeben sich ausreichend Verkaufs- und Kaufmöglichkeiten. Dafür braucht es neben den regelmäßigen Händlern aus dem Agrarbereich, den sogenannten Commercials, auch Finanzinvestoren, die gerade durch ihre großen Handelsvolumina die dringend benötigte Liquidität in den Markt bringen.

„Eine Politik der Begrenzung von Handelsvolumina, eine Mindesthaltepflicht für Termingeschäfte oder die Hinterlegung mit ausreichend physischen Rohstoffen sind kein gangbarer Weg für den Handel mit agrarischen Rohstoffen. Die bestehenden Börsenregelungen sehen bereits vor, dass z. B. Geschäfte mit ausreichend Liquidität hinterlegt werden müssen, um entstehende Preisdifferenzen jederzeit ausgleichen zu können. Zusätzliche grundlegende Limitierungen von Marktteilnehmern lähmten das Sicherungssystem der Warenterminbörsen und stellten es damit generell in Frage“, mahnt Thywissen.

Das betrifft nicht nur den Handel an der Börse. Für die deutschen und europäischen Marktteilnehmer ist zudem entscheidend, dass auch außerbörsliche Warenterminmärkte (sogenannte „Papiermärkte“), wie beispielsweise der Papiermarkt für rohes Rapsöl, weiterhin funktionieren und zur Absicherung genutzt werden können. Anderenfalls würde Unternehmen die Möglichkeit zur Absicherung ihrer Geschäfte genommen, mit der Konsequenz, dass der Agrarhandel dann erst recht mehr und mehr zum „Spekulationsgeschäft“ würde - mit großen Unsicherheiten für die Lebensmittelproduzenten und damit auch die Konsumenten. (ovid)

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