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09.03.2010 | 06:49 | Lebensmittelqualität  

Lebensmittelkennzeichnung: Fakten und Argumente, Stand und Ausblick

Wien - Die LK Österreich fordert eine Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnung auf EU-Ebene. Zudem muss die Lebensmittelaufsicht das österreichische Täuschungsverbot wirksam kontrollieren und Verstöße ahnden.

Lebensmittelkennzeichnung: Fakten und Argumente, Stand und Ausblick
"Wenn Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein"

Lebensmittel werden ob ihrer Herkunft und/oder ob ihrer Qualität gekennzeichnet. Die Herkunft regelt in Zukunft die Verbraucherinformationsverordnung der Europäischen Union, die Qualitätsauszeichnung erfolgt (kontrollier- und nachvollziehbar) über gesetzlich fundierte Gütezeichen (AMA Gütesiegel) oder über Firmen- oder Verbände-eigene Zeichen, Logos oder Siegel.

 
Derzeitige Rechtslage


Die Hoheit für die Lebensmittelkennzeichnung liegt bei der EU. Derzeit sind für sechs Produktbereiche verpflichtende EU-Regelungen zur Herkunftskennzeichnung in Kraft und zwar für Obst und Gemüse, Eier, Honig, Fische, Rindfleisch und Bio-Produkte. Zusätzlich regelt das österreichische Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), dass es verboten ist, "Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben". Dazu zählen u. a. auch "Angaben über ... Ursprung oder Herkunft und Herstellungs- und Gewinnungsart". 

Das Täuschungsverbot bezieht sich nicht nur auf die konkreten Angaben, sondern auch auf die Gesamtaufmachung (Beispiel: auch wenn bei Kunstkäse das Wort "Käse" auf der Packung vermieden wird, die Abbildungen jedoch den Eindruck erwecken, in der Packung könnte Käse enthalten sein, so fällt das unter das Täuschungsverbot).

 
Konsumenten-Information

Seit 2008 wird ein Entwurf der Europäischen Kommission (Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher, kurz: GD Sanco) über eine neue EU-Verbraucherinformationsverordnung diskutiert, die die bisherige Richtlinie zur Lebensmittelkennzeichnung ersetzen soll. Der Verordnungsentwurf ist derzeit im europäischen Parlament in Begutachtung, soll dort im Juni abgestimmt und heuer noch vom Rat in Kraft gesetzt werden.

 
Was ist neu?


Zum einen ist neu, dass es eine Ratsverordnung wird, die nach In-Kraft-Treten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten anzuwenden ist und zwar ohne zusätzliche nationale Rechtsgrundlagen.

• Zum anderen ist neu, dass es eine umfassende Regelung werden soll, die neben dem Kapitel Herkunft auch Bestimmungen über die Nährwertkennzeichnung, Lesbarkeit der Angaben und Angaben für Allergiker enthalten wird.
• Bezüglich der Herkunft sollen weitere verpflichtende Angaben bei tierischen unverarbeiteten Produkten und Erzeugnissen der ersten Verarbeitungsstufe kommen (z.B. Schweine- oder Geflügelfleisch; Käse, Wurst, Schinken).
• Eine weitere Bestimmung sieht eine verpflichtende Angabe der "primären Zutaten" dann vor, wenn die Herkunft dieser nicht mit der Bezeichnung des fertigen Lebensmittels übereinstimmt (Beispiel: Österreichisches Brot aus deutschem Mehl).
• Und dann soll es noch einen nationalen Spielraum für weitere Bestimmungen geben, die aber nur unter EU-Auflagen eingeführt werden dürfen. Das sollte es Österreich erlauben, bestimmte Herkunftsangaben in der Gastronomie in Kraft zu setzen.


Herkunft: Teil der Qualität

Die Generaldirektion Landwirtschaft (GD Agri) hat in den letzten zwei Jahren das "Grünbuch Lebensmittelqualität" diskutiert und dazu eine Mitteilung verfasst, die derzeit von Rat und Parlament behandelt wird. Interessant ist ein Vorschlag zu einer "Place of farming"-Kennzeichnung, das heißt auszuweisen, wo die Rohstoffe eines Fertigprodukts herkommen. Dies deckt sich inhaltlich mit den Bemühungen der GD Sanco um eine verbesserte Herkunftskennzeichnung. Da es aber noch keinen Verordnungsentwurf gibt, wird wohl die Verbraucherinformationsverordnung als erstes eine Präzisierung bringen. Jedenfalls wird hier erstmals die Herkunft als ein Aspekt der Qualität genannt. In diesem Dokument ist auch ein weiterer Vorschlag beachtenswert: die Ausdehnung der vorbehaltenen Angaben auf Bergprodukte. Das würde bedeuten, dass Lebensmittel in Verbindung mit dem Begriff "Berg-" nur unter bestimmten Auflagen so bezeichnet werden dürfen (Beispiel: Einen Bergkäse aus norddeutscher Milch kann es dann nicht mehr geben). 


Kritik unterschiedlich

Die Vorschläge für die neuen Regeln zur Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung werden erwartungsgemäß unterschiedlich kommentiert. Verbraucher und Landwirtschaft sind dafür, Verarbeitung und Gastronomie dagegen. Neu ist, dass die Verbrauchervertreter massiv eine Verbesserung und Verschärfung der Spielregeln fordern, während die Industrie (interessanterweise auch die deutsche Molkereiwirtschaft) ebenso massiv dagegen ist. Klar ist, dass alle Vorschläge auch praktikabel und kontrollierbar sein müssen.


Position LK Österreich

• Die Landwirtschaftskammer Österreich fordert eine Verbesserung der Spielregeln zur Lebensmittelkennzeichnung auf EU-Ebene, d. i. eine verpflichtende Herkunftsangabe für Fleisch, Milch und deren erste Verarbeitungsstufe, weiters Grundregeln in der Gastronomie (Fleischherkunft, Haltungsform bei Eiern).
• Die Lebensmittelaufsicht muss das österreichische Täuschungsverbot wirksam kontrollieren und Verstöße abstellen bzw. ahnden ("Wenn Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein; wenn Österreich nicht drin ist, muss draufstehen, wo die Zutaten her sind").


AMA-Gütezeichen und Herkunft

Gütezeichen garantieren bestimmte Qualitätsmerkmale, im Falle des AMA-Gütezeichens sind das, je nach Produkt, verschiedene Parameter und zusätzlich für alle Gütezeichenlebensmittel die österreichische Herkunft der Rohstoffe und Verarbeitung und Verpackung in Österreich. Das AMA-Gütezeichen hat seine Rechtsgrundlage im AMA-Gesetz. Gütezeichen sind freiwillige Auslobungen zur Qualität, die nicht zwingend auch die Herkunft umfassen. Mit dem AMA-Gütezeichen hat man garantiert gute und österreichische Lebensmittel, das AMA-Gütezeichen ersetzt aber nicht gesetzliche Grundlagen zur Lebensmittelkennzeichnung. 


"Gutes vom Bauernhof"

Für knapp 20.000 bäuerliche Betriebe ist die Direktvermarktung ein namhafter Teil ihres Einkommens. Rund 4.000 Betriebe sind in Verbänden organisiert. Rund 1.400 Betriebe in fünf Bundesländern führen das Qualitätszeichen "Gutes vom Bauernhof". Um dieses Zeichen führen zu können, muss der Betrieb zertifiziert werden. "Gutes vom Bauernhof"-Betriebe sind im Konsumentenportal www.gutesvombauernhof.at zu finden. Dieses Portal wird in der nächsten Zeit noch weiter ausgebaut werden. Die Arbeitsgruppe Direktvermarktung der LK Österreich hat unter dem Titel "Direktvermarktung 2020" eine Strategie entwickelt, die zu einer weiteren Professionalisierung dieses Angebots führen soll. 


Aktivitäten

• In Kooperation mit dem Agrar.Projekt.Verein werden sich die Direktvermarkter bei den geplanten Aktivitäten zur "Österreich-Jause" am Nationalfeiertag beteiligen.
• Die GenussKrone ist die höchste Auszeichnung für regionale Lebensmittel und wird am 15. Juni 2010 in Wieselburg zum zweiten Mal in den Kategorien Käse, Obstprodukte, Speck, Brot und Fisch verliehen. (lk-oe)
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