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10.11.2010 | 07:02 | EU-Agrarbeihilfen 

Agrarsubventionen werden nicht mehr veröffentlicht

Berlin/Luxemburg- Der Europäische Gerichtshof hat die Veröffentlichung der an die Bauern gezahlten EU-Agrarbeihilfen vorerst gestoppt.

Agrarsubventionen

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) ließ daraufhin die Auflistung der Zahlungen an die deutschen Bauern im Internet umgehend sperren. Bis zu einer EU-weiten Neuregelung bleibt die Veröffentlichung von Bund und Ländern ausgesetzt. Die Offenlegung war so umstritten, dass Deutschland 2009 wegen rechtlicher Bedenken erst verspätet die Daten veröffentlicht hatte. Bayern weigerte sich danach noch einige Wochen.

Die höchsten EU-Richter sind der Ansicht, dass mehr Daten als nötig über die Beihilfen für Bauern aufgelistet wurden. Der EU-Gerichtshof entschied (Rechtssachen C-92/09 und C-93/09), die Veröffentlichung sei ein Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Dies sei nur gerechtfertigt, wenn die Veröffentlichung nicht über «das absolut Notwendige» hinausgehe. Es sei aber nicht ersichtlich, dass Ministerrat und Kommission vor dem Erlass einer Verordnung die unterschiedlichen Interessen ausgewogen gewichtet hätten.

Die EU-Kommission prüft, ob das Urteil bedeutet, dass keine Angaben mehr über die Bezieher von Agrarbeihilfen veröffentlicht werden dürfen. Die Kommission bleibe aber der Transparenz verpflichtet: «Wir möchten nach wie vor gerne deutlich machen, was mit dem Geld der Steuerzahler passiert», sagte ein Sprecher.

Die Bundesregierung wertete das Urteil positiv. «Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt», sagte Agrarstaatssekretär Robert Kloos. CDU-Agrarpolitiker Peter Bleser nannte es aber «bedauerlich», dass Bundesregierung und Länder die weitere Veröffentlichung der Daten im Internet bis zur Entscheidung des EuGH nicht ausgesetzt hätten. Der Deutsche Bauernverband kritisierte, dass eine Gewichtung der Veröffentlichung nach Art und Umfang der Beihilfen gefehlt habe. Die Agrarexpertin der Linksfraktion, Kirsten Tackmann, warnte davor, dass nun die Transparenz aufgegeben werde.

Zwei Bauern aus Hessen hatten dagegen geklagt, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf ihrer Internetseite gemäß einer EU-Verordnung die Namen der Empfänger von Agrarbeihilfen, deren Wohnort und die Höhe des Betrages angibt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erbat daraufhin bei den höchsten EU- Richtern eine Entscheidung über einen möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. «Einfach eine Zahl in den Raum zu werfen, das ist zu viel», sagte einer der erfolgreichen Kläger, Landwirt Volker Schecke aus Bad Orb.

Deutschland hatte die Zahlen über die EU-Agrarbeihilfen als einziger EU-Staat erst mit sechswöchiger Verspätung veröffentlicht. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde über die Offenlegung nicht angenommen hatte, einigten sich Bund und Ländern 2009 auf die Veröffentlichung. Bayern hatte die Zahlen erst nach massiven Strafdrohungen aus Brüssel angegeben. Bayerns Agrarminister Helmut Brunner (CSU) sah das Urteil am Dienstag auch als «gewaltige Ohrfeige für die Kommission». (dpa)

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