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10.12.2009 | 05:11 | Agrarabkommen  

Bilaterale Regelung Schweiz - EU für Trauben aus dem Genfer Grenzgebiet

Bern - Trauben aus genau definierten Teilen des Grenzgebietes Frankreichs dürfen von Genfer Weinbauern ab 2010 wieder zu Wein mit der Bezeichnung «AOC Genève» verarbeitet werden.

Bilaterale Regelung Schweiz - EU für Trauben aus dem Genfer Grenzgebiet
Der Gemischte Ausschuss für das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft hat im Rahmen seiner neunten Sitzung die entsprechende staatsvertragliche Regelung gutgeheissen. Die Sitzung des Gemischten Ausschusses diente neben der Analyse des bilateralen Handels ebenfalls der Weiterführung des Abkommens.

Am 19. November 2009 haben sich die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft (EG) zur jährlichen Sitzung des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft getroffen. Dieser ist mit der Verwaltung des Agrarabkommens von 1999 sowie dessen ordnungsmässen Anwendung betraut.

Die Sitzung stand im Zeichen der Verabschiedung einer Lösung für die Herkunftsbezeichnungen von Wein aus Trauben der Genfer Freizonen. Die neue Regelung wurde dabei vom Gemischten Ausschuss im Grundsatz gutgeheissen. Eine letzte juristische Prüfung der EG fand zwischenzeitlich ein positives Ergebnis und ermöglichte die Unterzeichnung des Dokumentes. Die Anpassung des Abkommens erlaubt Genfer Weinbauern, ab 2010 Trauben aus genau definierten Teilen des Grenzgebietes Frankreichs zu Wein mit der Bezeichnung «AOC Genève» zu verarbeiten. Die Gebiete müssen geographisch und klimatisch mit den Genfer Rebbergen zusammenhängen. Nach langen Verhandlungen findet diese seit Generationen bestehende Praxis nun eine staatsvertragliche Grundlage.

Die Parteien stellten im Rahmen der neunten Sitzung fest, dass das Agrarabkommen weiterhin reibungslos angewandt und der Handel zwischen den Parteien damit erleichtert wird. Die wirksame Umsetzung des Agrarabkommens zeigt sich in der Verdoppelung der Schweizer Exporte in die EG seit Inkrafttreten des Abkommens. Die Importe aus der EG sind im selben Zeitraum um 40 Prozent gestiegen. Ein Vergleich mit dem Vorjahr macht im Jahr 2008 einen Anstieg der Exporte aus der Schweiz um 7 Prozent deutlich, während die Einfuhren aus dem europäischen Raum ebenfalls um 5 Prozent erhöht wurden. Die stärksten Zunahmen sind beim Getränkeexport, insbesondere Kaffee, Tee und Süssgetränke, sowie beim Käseexport zu verzeichnen. Seit Inkrafttreten des Abkommens konnte das Agrarhandelsvolumen zwischen den Parteien insgesamt um 55 Prozent gesteigert werden.

Die Schweiz und die EU waren sich einig, dass das Abkommen weiter nachgeführt und den aktuellen Geschehnissen angepasst werden soll. So einigten sie sich darauf, so bald wie möglich die Grenzkontrollen in den Bereichen Pflanzengesundheit und Futtermittel abzuschaffen. Die Parteien erörterten die anstehende Aufnahme der Schweizer Sorten in den Sortenkatalog der EG für Saatgut und Einzelheiten zur Harmonisierung der Importregelungen für Bioprodukte aus Drittländern. Schliesslich wurde auch die Anpassung des Abkommens als Folge der Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Gesetzgebung im Bereich Wein und Spirituosen im Grundsatz beschlossen. (BLW)
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