maximilian schrieb am 26.02.2024 19:44 Uhr | (2) (14) |
Warum o agricola schreiben Sie solchen Blödsinn. Ich fordere keine Gesetzeswundertüte. Wenn Sie sich mit der Verfassungsrealität befassen würden, wüßten auch Sie, dass es bei uns kein ablsolutes Eigentum gibt.
Was die ganzjährige Anbindung von Rindern angeht: dieses Stallungen wurden vor 60 -70 Jahren geplant und gebaut. Damals waren die Kenntnisse aus der Tierverhaltenskunde nicht auf dem heutigen Stand. In der bayerischen Landwirtschaft scheinen sie es auch heute noch nicht zu sein. In den norddeutschen Bundesländern wie NS, SH und NRW sind Anbindehaltungen längst kein Thema. Übrigens, EU-Flächenprämien sind wie bekannt und der Name sagt flächen-, nicht personenbezogen. Schon der völkerrechtlich verbindliche Vertrag des Europarates aus dem Jahre 1976 gibt Haltungsbrdingungen für Rinder vor, ebenso wie die Rlchtlinie des Rates der europäischen Gemeinschaft von 1998 (RL 98/58/EU), welche die ganzjährige Anbindung von Rindern nicht erfüllt. Unser TierSchG von 1972 enthält die aktuelle Tierhaltervorschrift, nach der die Anbindehaltung gesetzeswidrig ist. Ob Flächenprämien Durchgangsposten sind oder nicht spielt für den Tierschutz keine Rolle.
Sie sind es definitiv nicht bei Eigentumsflächen, allenfalls bei Pachtflächen.
Die Pflege der Kulturlandschaft ist nicht an die Anbindehaltung gekoppelt. Wiederkäuermägen gibt es ebenso in Laufstallhaltung. Es gibt alleine in Bayern 70 Landschaftspflegevereine. Es gibt keinen vernünftigen Grund eine tierquälerische Rinderhaltungsform zu rechtfertigen. Eine Übergangsfrist von 5 Jahren nach Inkrafttreten des geänderten Tierschutzgesetzes gibt die vielfach geforderte Planungssicherheit. Milch und Milchprodukte, die aus tierquälerisch gewonnener Rohmilch hergestellt werden, dürfen nicht ohne einschlägige Kennzeichnung für denv Endverbraucher in den LEH gebracht werden.
agricola pro agricolas schrieb am 26.02.2024 08:32 Uhr | (18) (4) |
Tur Tur MAXImilian fordert die Gesetzeswundertüte wider den gemeinen Bauernstand!!!
Glückselig darf er sich nun auf die eigene stolzesgeschwellte Brust schreiben, wie viele Tiere hierdurch ihre Köpfe verlieren werden. Unter höchstem Schutzstatus stehende Grünlandflächen werden damit ihre bedeutsamen Verwertungsmöglichkeiten verlieren;...was folgt hernach!?
Wie ersetzt Tur Tur daselbst diese Wiederkäuermägen!? Alternativen sind gefragt, kein nutzloser Wortschwall ohne jedweden sinnvollen Background.
Teilen SIE(!), MAXImilian, den unzähligen Flächeneigentümern, die keine direkten personenbezogenen Subventionen empfangen, mit, dass sich dieselben eigeninitiativ um diese Flächen kümmern müssen in Bälde. - Wie gedenken SIE hierfür u.a. eine Berufsgenossenschaftsbeitragspflicht zu kompensieren, ein spezifischer Kostenblock im direkten Zusammenhang!? ...
Die aktuelle Grundsteuernovelle identifiziert jeden einzelnen Flächeneigentümer, manifestiert damit auch seine Pflichten, denen er sich nicht zu entziehen vermag, allenfalls profitabel delegieren kann er diese. Was aber, wenn er dafür kein Fremdziel erkennen kann!? Haben Sie, Tur Tur MAXImilian, sich dieser Auskunftspflicht als braver Bürger hierzulande vielleicht sogar verweigert...!?
Unsere Agrarprämien sind durchlaufende Posten auf Bauernkonten, die allenfalls die Käutschle unserer Sofamelker fett polstern. - Sind Sie, werter MAXImilian ein solcher Nutznießer!?
Ziehen Sie endlich jene Entscheider zur Verantwortung, welche die von Ihnen scharf kritisierten Stallungen skizziert und geplant, hernach genehmigt und bewilligt haben unter Einsatz von staatlichen Fördergeldern. Die Grundvoraussetzung für letztere war, sich an bestehenden Gesetzesrichtlinien zu orientieren. Kein Schuldbewusstsein heute an dieser Stelle, hier kriminalisiert man dato ganz alleine unsere Tierhalter -nicht selten schon die nächste Generation- in schönster Kontinuität, dem Rest wird ein feiges Wegducken einfach gestattet!?
Die nächste Exituswelle wird die LW überrollen, finden nur noch Menschen wie SIE mit bedrohlich knallender Peitsche Gehör!!!...
agricola pro agricolas schrieb am 25.02.2024 19:55 Uhr | (16) (4) |
Lassen Sie sich therapieren - Sie haben sich hochgradig verrannt.
Mehr gibt es im eigentlichen zu Ihrem "Tatsachenverdrehen" kaum mehr zu entgegen...
maximilian schrieb am 25.02.2024 11:51 Uhr | (4) (20) |
Die Forderungen der Bauern sind weltfremd und hochgradig eigennützig. In dieser Form sind sie als sittlich verwerflich abzulehnen. Bei 9 Mrd. € Agrarsubventionen aus Steuermitteln sind die bäuerlichen Forderungen geradezu unverschämt überzogen.
Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes hat überdeutlich gezeigt, wie sich die Bauern in ihrer hoffärtigen und unverschämten Art in unverhältnismäßige und umweltschädliche Forderungen verstiegen haben. Bauern stehen nicht über dem Gesetz. Die Produktion von gesunden Lebensmitteln, wie es das europäische Lebensmittelrecht vorgibt, ist zweifellos auch ohne Verschmutzung des Grundwassers möglich. Die gute landwirtschaftliche Praxis verweist bezüglich der landwirtschaftlichen Tierhaltung auf das Tierschutzgesetz, das in der zentralen Tierhaltervorschrift (§ 2 Nr. 1 und 2 TierSchG) eine verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere vorschreibt.
Das Nicht-Ausführen-Können natürlicher, angeborener Verhaltensweisen in der ganzjährigen Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern in der ganzjährigen Anbindung verletzt die zentrale Tierhaltervorschrift. Deshalb ist die ganzjährige Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern kriminell.
agricola pro agricolas schrieb am 24.02.2024 08:17 Uhr | (23) (4) |
Die Bauern weltweit sind endlich aufgewacht!!!
KI transportiert Einblicke auch in weit entfernte Länder auf unserem Blauen Planeten heute und damit ist man sich nahe wie nie zuvor: Impressionen - Bilder, die stark machen, gemeinsam in der Sache aufstehen zu wollen.
Bauern aller Länder vereinigt euch - kämpft zusammen für euer Überleben, für die Existenz eurer Höfe!!!